Bundesarbeitsgericht
Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Redaktion | 29. Januar 2010 | Recht | Keine KommentareEiner Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 764/08) zufolge kann eine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unzureichenden Deutschkenntnissen rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildungsangebote des Arbeitgebers Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben hat, seine Sprachkenntnisse zu verbessern und der Arbeitnehmer eine Fortbildung verweigert hat.

