Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung über Äußerungen der damaligen Kanzlerin zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl 2020 der AfD recht gegeben. Angela Merkel habe das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt.
Im Februar 2020 wurde Thomas Kemmerich – mithilfe der AfD – zum Thüringer Kurzzeit-Ministerpräsidenten gewählt. Nun verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen damaliger Äußerungen von Kanzlerin Merkel. Sie hatte gesagt, dass das „unverzeihliche Ergebnis“ wieder rückgängig gemacht werden muss. Von Matthias Thüsing
Neues Rechtsgutachten sieht in der Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung einen Widerspruch zu der an Grund- und Menschenrechten ausgerichteten politischen Bildung in Deutschland. Der Ausschluss von staatlichen Geldern sei nicht nur zulässig, sondern auch geboten. Von Sophia Hiss
Fünf Justizvollzugsbeamten wird vorgeworfen, ausländische Gefangene wiederholt geschlagen und sie rassistisch beleidigt zu haben. Einer von ihnen sitzt im Vorstand der sächsischen AfD. Aufgrund der „massiven Verschleppung“ des Prozesses rechnen Beobachter mit milden Strafen.
Sachsens Bevölkerung schrumpft, der Wohlstand ist gefährdet. Der sächsische Ausländerbeauftragte fordert mehr Einwanderung, um wirtschaftlich und menschlich nicht zu verarmen. Ablehnung von Ausländern sei in Sachsen noch ausgeprägt.
Die AfD hat Kirchengemeinden angeklagt, weil sie mit Glockengeläut eine Wahlkampfveranstaltung gestört hätten. Die Kirche weist die Vorwürfe zurück. Man habe lediglich drei Gottesdienste gegen Intoleranz und Fremdenhass abgehalten – alles im Rahmen der Läuteordnung. Von Nora Frerichmann
Der Fall hat hohe Wellen geschlagen: Der rechtsextreme Richter Maier war nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Doch nun untersagt ihm das Dienstgericht die Amtsgeschäfte.
Im Fall des früheren AfD-Abgeordneten und sächsischen Richters Jens Maier spricht sich Staatsrechtler Möllers in einem Rechtsgutachten für die Grünen im sächsischen Landtag für eine Richteranklage aus. Die Grünen wollen den Weg gehen. Es wäre das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht über einen solchen Fall entscheidet.
Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht für jede Fraktion einen Sitz im Parlamentspräsidium vor - auch für die AfD. Ihre Kandidaten erhielten bisher aber nicht die erforderliche Mehrheit. Jetzt scheiterte die rechtsextreme Partei auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Man sieht halt immer den Splitter im Auge des anderen, nicht aber das Brett vorm eigenen Kopf. Fake-News verbreiten und Kinder töten immer nur die anderen. Wie schön die Welt ist, wenn man die Pixelanzahl ausreichend reduziert. Von Sven Bensmann