Gerichte machen es sich bei Abschiebehaft oft zu leicht und informieren Angehörige nicht. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine deutliche Absage erteilt: Grundrechte gelten auch im Abschiebehaft, so die Bundesrichter.
Zwei Männer fliehen aus der Abschiebehaft. Umgehend werden Fragen nach den Sicherheitsstandards in der Einrichtung laut. Die zuständige Behörde will zunächst die Ermittlungen abwarten. Die Abschiebehaft sei kein Gefängnis und die Betroffenen seien keine Strafgefangenen.
Die Ampelkoalition hat ihr erstes Migrationspaket verabschiedet - ein zweites soll folgen, denn die bisher beschlossenen Regelungen enthalten längst nicht alles, was im Bereich von Asyl, Einwanderung und Einbürgerung versprochen wurde. Die jetzt durchgesetzten Regelungen im Detail: Von Corinna Buschow
Immer wieder kommt es nach Erkenntnissen von Hilfsorganisationen zu Fehlern in Abschiebungsverfahren. Die Betroffenen haben oft keine Chance, sich zu verteidigen. Deshalb sollte der Staat ihnen einen Anwalt zur Seite stellen, fordern Unterstützer.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum sogenannten Chancen-Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer gebilligt. Das Parlament muss den Entwurf noch beraten und kann Änderungen vornehmen. Die Pläne der Regierung sehen Folgendes vor: Von Corinna Buschow
Die Diskussion um Abschiebungshaft und die Abschiebungshafteinrichtung sind, nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse in Afghanistan und in der Ukraine, in den Hintergrund gerückt. Dabei ist die Thematik weiterhin aktuell und brisant. Von Axel Meixner
Ein Plan des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministeriums, Menschen aus der Ukraine neben einer Abschiebehaftanstalt mitten im Wald unterzubringen, stößt auf Kritik. Die zuständige Bezirksregierung hingegen betont, dass es um eine sichere erste Unterkunft gehe.
Deutschland hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine krachende Niederlage eingefahren. Menschen, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht wie in Gefängnissen untergebracht werden, entschieden EU-Richter im Falle eines Pakistaners. Sein Anwalt spricht von einem Skandal. Flüchtlingsorganisationen begrüßen das deutliche Urteil.
Die zwangsweise Unterbringung von Flüchtlingen, die mit Corona infiziert waren, in einer Abschiebehaftanstalt war rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Paderborn entschieden und gleich mehrere Rechtsverstöße festgestellt. Betroffen waren vier Flüchtlinge.
Erstmals seit 2015 war die Zahl der Menschen in Abschiebehaft im Corona-Jahr 2020 gesunken. Wie die Bundesregierung jetzt mitteilt, steigen die Zahlen wieder. Für Linke-Politikerin Jelpke ist das „unerträglich“.