Die Unterbringung von traumatisierten Minderjährigen in einer Flüchtlingsunterkunft für Erwachsene ist unmenschlich. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall aus Italien entschieden. Das Gericht sprach der Betroffenen Schadensersatz zu.
Der Bundeswehroffizier Franco A. muss im Gefängnis bleiben. Er wurde 2022 wegen Terrorplänen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwirft nun seine Revision.
Einer Gerichtsentscheidung zufolge gilt das Waffenverbot für Extremisten nicht für AfD-Mitglieder in Thüringen - trotz entsprechender Einstufung durch den Verfassungsschutz. Das Gericht begründet seine Entscheidung auch mit Verweis auf den AfD-Landrat in Sonneberg.
Haftstrafe ohne Bewährung: 57-Jähriger verurteilt für zwei Brandanschläge auf Flüchtlingszelt. Richter begründen Urteil mit „Fremdenfeindlichkeit“ des Täters. Das Urteil soll mögliche Nachahmer abschrecken.
Mieter dürfen ein Zimmer an Geflüchtete untervermieten – und der Vermieter muss das erlauben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. In so einem Fall hätten Mieter ein berechtigtes Interesse.
Die Berliner Polizei durfte einen angehenden Kriminalkommissar entlassen, der rassistischen und antisemitischen Internetbeiträgen zugestimmt hat. Laut OVG Berlin-Brandenburg reichen dafür begründete Zweifel an der Verfassungstreue.
Weil der Vermieter einer Flüchtlingsfamilie die Wohnung fristlos kündigte und damit einen Umzug in eine Notunterkunft erzwang, muss er jetzt Schadensersatz an den Jobcenter zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wegen Hetze auf Demos und in sozialen Medien wurde einer Lehrerin gekündigt. Zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier. Sie hatte unter anderem gefordert, Grenzen vor unkontrollierter Einwanderung zu schützen, weil sie wolle „keine fremden Massen Männer hier“.
Der Rauswurf von zwei Polizeianwärtern, die rechtsradikale Posts verschickt haben, war rechtmäßig. Dem Gericht zufolge sind die Posts keine Jugendsünden, sondern Zeichen von Charakterschwäche.
Ein Schwarzer wurde in der U-Bahn von einem BVG-Sicherheitsmann rassistisch beleidigt. Jetzt muss er Schmerzensgeld zahlen. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz kam nicht zur Anwendung.