Sogenannte Reichsbürger sind waffenrechtlich unzuverlässig. Sie müssen ihre Waffen abgeben. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zwei Fällen entschieden.
Die Missbrauchsvorwürfe gegenüber Wachmännern einer Burbacher Flüchtlingsunterkunft hatten eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Jetzt wurden sie zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Eine Bonnerin verbürgte sich für den Lebensunterhalt einer syrischen Familie, obwohl ihr Gehalt die Kosten nicht deckt. Das Jobcenter forderte von ihr 45.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jetzt: Das Jobcenter hätte die Leistungsfähigkeit der Bürgin prüfen müssen.
Syrische Schutzsuchende haben einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zufolge keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge. Ihnen drohe keine Verfolgung aus individuellen Gründen.
Wieder hat eine muslimische Frau im Streit um ihr Kopftuch vor Gericht gegen den Berliner Senat gewonnen. Die Berliner Grünen würden deshalb gerne das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole für Lehrer verbietet, ändern.
Die Höhe von Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht vom Aufenthaltstitel abhängen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines in Österreich lebenden Afghanen entschieden. Das Urteil ist für EU-Staaten bindend, direkte Folgen entfaltet es in Deutschland aber nicht.
Wer eine schwere Sexualstraftat begeht, kann ausgewiesen werden. Das hat das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Falle eines türkischen Staatsangehörigen entschieden, der im Alter von 19 Jahren eine 16-Jährige vergewaltigt hatte.
Der Streit um Verpflichtungserklärungen für Kriegsflüchtlinge geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gießen hat über weitere Klagen von Flüchtlingsbürgen entschieden. Wie bisher gingen die Verfahren unterschiedlich aus.
Rechtsradikale Beamte auf Probe dürfen aus dem Dienst entlassen werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Betroffene soll unter anderem an rechtsextremen Demos teilgenommen und rechtsradikale Posts auf Facebook gelikt haben.
Asylbewerber haben im Gegensatz zu alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern keinen Anspruch auf höhere Asylbewerberleisten. Das hat das Bundessozialgericht im Fall einer Nigerianerin entschieden.