Die Mitgliedschaft eines Soldaten in einer Chatgruppe, in der rassistische Inhalte verbreitet und NS-Verbrechen verharmlost werden, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Werden Migranten und Asylbewerber inhaftiert, müssen Gerichte in EU-Staaten von sich aus prüfen, ob die Haft rechtmäßig ist. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines algerischen, eines marokkanischen und sierra-leonischen Staatsangehörigen zu Lasten der Niederlande entschieden.
Antisemitische Äußerungen können Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das gilt aber nicht, wenn die Äußerungen vor der Zeit Beschäftigungsverhältnisses getätigt wurden. Das hat das Arbeitsgericht Berlin im Falle einer Deutsche-Welle-Redakteurin entschieden.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag Informationen über die EU-Militäroperation „Sophia“ zur Schlepper-Bekämpfung im Mittelmeer in verfassungswidriger Weise vorenthalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Eine Grundschülerin wurde von der Lehrerin zu einer Strafarbeit verdonnert, weil sie auf dem Schulhof Türkisch sprach. Der Fall löste eine Welle der Empörung aus und landete vor Gericht. In einem jetzt geschlossenen Vergleich musste das Regierungspräsidium einräumen: Die Strafarbeit war rechtswidrig.
NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss ihre lebenslange Freiheitsstrafe absitzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden – endgültig. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde als unbegründet abgewiesen.
Für subsidiär Schutzberechtigte besteht kein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof im Falle einer Mutter von zwei Kindern entschieden. Das Geld hatte die Kommune bei der Familienkasse beantragt.
Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht ausreichend untersucht. Gegen Beamte sei nur intern und nicht unabhängig ermittelt worden. Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof.
Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin am Landgericht Berlin, Malsack-Winkemann, darf nicht in den Ruhestand versetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht. Sie hatte sich in ausgrenzender Weise und mit falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert.
Religiöse Symbole am Arbeitsplatz können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs untersagt werden - wenn das Verbot für alle Religionen gilt. Dann gäbe es auch keine Weihnachtsfeier mehr, erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman.