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Beten (Symbolfoto) © reenablack @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

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Religionsfreiheit im Wahlprogramm

Für Religionsfreiheit ist jede Partei. Doch die Vorstellungen, wie sie konkret ausgestaltet wird, gehen von CDU bis Linkspartei dann doch auseinander. Das gilt für die Kirchen genauso wie für den Islam.

Von Donnerstag, 22.07.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.07.2021, 21:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Kopftuch, Religionsunterricht, Arbeitsrecht: Immer wieder werden die Rechte von Religionsgemeinschaften in der Politik verhandelt. Dann geht es um Bekleidungsvorschriften im öffentlichen Dienst, den Einfluss ausländischer Staaten auf hiesige Moscheen oder die Kündigung von Kirchenmitarbeitern, deren Gründe nach weltlichem Ermessen auf Unverständnis treffen. Das Thema Religion fehlt daher auch in keinem Programm der Parteien für die Bundestagswahl am 26. September. Die eine wird dabei konkreter, die andere bleibt lieber vage.

In allen der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien findet sich im Wahlprogramm ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit. Sie sei „fest im Grundgesetz verankert und wir schützen sie“, schreibt die SPD – allerdings auch nicht viel mehr zu dem Thema. Das Wahlprogramm der Union hebt darüber hinaus den „Dienst am Nächsten“ der Kirchen in der Corona-Pandemie hervor, betont den Schutz von Feier- und Sonntagen und bekräftigt den Wunsch, dass Imame in Deutschland in deutscher Sprache ausgebildet werden.

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Bezüge zum Christentum, auch zum christlichen Menschenbild, seien am häufigsten bei CDU/CSU zu finden, sagte der Leipziger Religionssoziologe Gert Pickel. Insgesamt halten sich die beiden Parteien der scheidenden Regierung bei dem Thema aber eher kurz und nicht an Details auf.

Kein Feind des Islam, kein Freund der Kirche

Konkreter werden die derzeitigen Oppositionsparteien. „Verhältnis Staat und Kirche reformieren“, lautet die programmatische Ansage der Grünen. Sie würdigen die Kirchen auf der einen Seite als „zuverlässige Partner“, wenn es um den Zusammenhalt gehe, etwa bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, Behinderten und Kindern. Auf der anderen Seite wollen sie das kirchliche Arbeitsrecht reformieren.

Ganz abschaffen will das kirchliche Arbeitsrecht, das etwa ein Streikverbot vorsieht und das Recht, nur Kirchenmitglieder einzustellen, die Linke. Sie will auch, dass die Kirchen selbst – also ohne das Mittun der Finanzämter – die Kirchensteuern einziehen sowie die Militärseelsorge abschaffen, die neben den Kirchen auch neuerdings die jüdische Gemeinschaft bei der Bundeswehr leistet, und durch Seelsorgeverträge ersetzen. Auf der anderen Seite dringt die Linke auf einen Schutz religiöser Minderheiten und lehnt ein Verbot religiöser Bekleidung ab. Der Soziologe Pickel bezeichnet das Programm als „unsortiert“. „Sie will auf keinen Fall als Feind des Islam, aber eben auch nicht als Freund der Kirche gesehen werden“, sagt er.

AfD-Religionspolitik ist Abgrenzung zum Islam

Die FDP erneuert im Wahlprogramm ihre Forderung nach einer Abschaffung von Tanzverboten und ähnlichen Einschränkungen an stillen Feiertagen wie Karfreitag und Heiligabend. Auch die Liberalen wollen „kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht“ abschaffen, beschränken dies aber auf Stellen, die keine religiöse Funktion ausüben. „Die FDP bleibt in ihrer Position konsistent in der Distanz zur Religion“, kommentiert der Forscher Pickel das Programm der Liberalen.

Die AfD wiederum befasst sich ausführlicher im Wahlprogramm nur mit dem Islam und fordert da eine Reihe von Verboten oder Ausschlüssen, etwa für das Kopftuch im öffentlichen Dienst, Minarette und auch den islamischen Religionsunterricht. „Bei der AfD spielt quantitativ Religion die größte Rolle, allerdings nur in der Abgrenzung zum Islam“, sagt der Religionssoziologe Pickel.

Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften

Andere Parteien betonen im Gegensatz dazu Bemühungen zur Integration des Islam. Die FDP etwa will das sogenannte Staatskirchenrecht weiterentwickeln zum Religionsverfassungsrecht, um dem Gleichheitsgebot gerecht zu werden. Die Grünen sprechen sich für Staatsverträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften aus, die es bislang nur vereinzelt gibt.

Eine konkrete Schnittmenge gibt es bei FDP, Grünen und Linken darüber hinaus bei der Forderung nach Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, die auf historischen Verträgen beruhen. Die drei Fraktionen hatten in dieser Wahlperiode einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht, der von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Für die nächste Wahlperiode haben sie bereits einen neuen Anlauf angekündigt. Wie erfolgversprechend der wird, hängt nicht zuletzt aber vom Ergebnis der Wahl ab. (epd/mig) Leitartikel Politik

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