Keine Fremdenfeindlichkeit
Generalbundesanwalt weist Anzeige im Fall Oury Jalloh zurück
Keine Fremdenfeindlichkeit
Der Generalbundesanwalt hat eine Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut abgelehnt. Begründung: Eine fremdenfeindliche Straftat sei nicht erkennbar. Oury-Jalloh-Gedenkinitiative wirft der Bundesanwaltschaft ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung vor.