Desinteresse im Landtag

Auch Politik verweigert Aufklärung im Fall von Oury Jalloh

Der Tod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist auch nach 14 Jahren nicht aufgeklärt. Zuletzt zeigte auch der Landtag in Sachsen-Anhalt kein Interesse an einer Aufklärung.

Von Freitag, 08.03.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.05.2020, 11:28 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Vor einer Woche debattierte der Landtag von Sachsen-Anhalt erneut über den bislang unaufgeklärten Todesfall Oury Jalloh. Er verbrannte am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen festgekettet in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers. Bereits die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen waren nachweislich geprägt von zahlreichen und systematischen Fehlern und gezielt darauf ausgerichtet worden zu beweisen, dass Oury Jalloh das Feuer selbst gelegt habe. In zwei jahrelangen Landgerichtsverfahren, die sich auf eine minimierte Anklageschrift gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. beschränkten, wurde nicht die Mordfrage geklärt, sondern lediglich wegen fahrlässiger Tötung verhandelt.

Andreas S. wurde im Jahr 2012 schließlich zu einer Geldstrafe von 10.800 € verurteilt. Die Aufklärung der genauen Todesumstände von Oury Jalloh wurde auf juristischer Ebene jedoch grundsätzlich boykottiert und verhallte unter Protest der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ und vieler Unterstützer*innen in den Gerichtssälen von Sachsen-Anhalt sowie des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

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Deshalb haben wir als Initiative zusammen mit der Familie von Oury Jalloh die Aufklärungsarbeit selbst in die Hand genommen. Durch eigene Recherchen und mit Hilfe der Gutachten von internationalen Experten konnten wir zahlreiche Ungereimtheiten aufdecken und eine eindeutige Faktenlage schaffen: Oury Jalloh kann die Matratze, auf der er gefesselt lag, nicht selbst entzündet haben, da das in der Zelle 5 vorgefundene Brandbild nur mit Hilfe von Brandbeschleunigern erreicht werden konnte. Darüber hinaus ist bewiesen, dass Oury Jalloh, anders als von staatlichen Ermittlern behauptet, kein Feuerzeug bei sich hatte.

Ausweichmanöver: Sonderberater

Dadurch haben wir viel Druck auf die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau aufbauen können, die im Jahr 2016 schließlich eigene Brandversuche hat durchführen lassen. Diese bestätigten die Brandversuche des von uns beauftragten irischen Brandsachverständigen, was wiederum zur Folge hatte, dass der damalige Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die „Selbstentzündungshypothese“ aufgab. Dazu hatte er im April 2017 einen entsprechenden Vermerk angefertigt und zwei Polizisten aus dem Revier konkret namentlich benannt, die er der Tat der Brandlegung bezichtigte.

Als Konsequenz daraus entzog die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg der Dessauer Behörde nach 13 Jahren der Zuständigkeit den Fall und stellte die Ermittlungen dann am 4. Dezember 2018 eigenhändig ein. In einem 200 seitigen Prüfvermerk unterstellten die zuständigen Oberstaatsanwälte, trotz gegenteiliger Fakten- und Beweislage, dass „Oury Jalloh sich selbst angezündet haben muss“ und bezeichnete die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ als „Verschwörungstheoretiker“.

Eigentlich wäre das alles Grund genug für den Landtag von Sachsen-Anhalt, endlich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf die Beine zu stellen. Doch auch auf politischer Ebene ist man dem Thema Oury Jalloh von Anfang an konsequent ausgewichen. Ein Versuch der Linksfraktion, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, war bereits vor einem Jahr von der Regierungskoalition bestehend aus CDU, SPD und Grünen torpediert worden. Diese hatten sich hinter verschlossenen Türen kurzerhand darauf verständigt, im Fall von Oury Jalloh sogenannte Sonderermittler einzusetzen und waren so dem Ansinnen der Linksfraktion, eine umfassende parlamentarische Aufklärung zu forcieren, zuvorzukommen. Infolge beschloss dann der Rechtsausschuss, die zwei benannten Sonderermittler auf die Ebene von Sonderberatern zu degradieren. Ihr Arbeitsauftrag wurde auf wenige Fragen begrenzt, ihre Ermittlungskompetenzen auf Null gesetzt.

Landtag zeigt kein Interesse am Thema

Das wurde am Donnerstag vergangener Woche ausführlich von der Linksfraktion in einem Antrag auf sofortige Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses scharf kritisiert. Sie äußerte berechtigte Kritik daran, dass die Sonderberater in der Warteschleife sitzen, da sie erst ihre Arbeit aufnehmen dürfen, wenn alle juristischen Verfahren abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass die Regierung von Sachsen-Anhalt laut Koalitionsbeschluss abwarten möchte, bis der Klageerzwingungsantrag der Familie von Oury Jalloh gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht in Naumburg negativ entschieden ist. Das kann bis zu einem Jahr dauern. Sollte das Oberlandesgericht positiv entscheiden, besteht die Befürchtung, dass die Sonderberater in dieser Legislaturperiode gar nicht beginnen werden.

Während Die Linke die absolute Notwendigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Fall von Oury Jalloh ausgiebig begründete, zeigten die anderen Fraktionen kaum Interesse an deren Ausführungen. Anstatt zuzuhören, beschäftigten sich die meisten Abgeordneten laut hörbar mit sich selbst. In der anschließenden Debatte äußerten die Redner*innen zwar ihr allgemeines Bedauern über den Tod von Oury Jalloh, doch sie zeigten sich zufrieden mit der Wahl des „milderen Mittels“, also der Einsetzung von Sonderberatern und bedankten sich dafür, dass den Mitgliedern des Rechtsauschusses immerhin die Akteneinsicht in der Geheimschutzstelle des Landtages gewährt worden ist.

Mindestens drei Todesfälle

Aber spätestens dort hätte den Parlamentarier*innen auffallen müssen, dass es nicht nur einen unaufgeklärten Todesfall im Dessauer Polizeirevier gab, sondern dort mindestens drei Menschen gewaltsam ums Leben kamen. Das hatten auch die Vertreter*innen der „Internationalen unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh“ in einer Pressekonferenz im Oktober 2018 explizit hervorgehoben. Die Kommission hatte deshalb vom Oury-Jalloh-Komplex gesprochen, der nunmehr aufgeklärt werden muss.

Mario Angelelli, internationaler Rechtsanwalt aus Italien und Mitglied der Kommission, hatte das Polizeirevier als „rechtsfreie Zone“ bezeichnet, in welcher alles passieren konnte. Diese Aussage gründet auch auf dem Urteil von Magdeburg, denn in diesem ist zumindest rechtskräftig dargelegt, dass seit der Wende tausende Menschen rechtswidrig im Gewahrsam des Polizeireviers Dessau festgehalten worden waren, da die Polizeibeamt*innen auf die Einholung eines Richtervorbehaltes verzichtet hatten.

Besonders deutlich zeigten sich die Folteraffinität der Beamt*innen an der Leiche von Hans-Jürgen Rose. Claus Metz, Arzt und Experte für Polizeifolter, ist ebenfalls Mitglied der internationalen Kommission. Er zählte mindestens 43 Schläge mit Schlagstöcken aus drei verschiedenen Winkeln auf den Rücken des Hans-Jürgen Rose. Dieser verstarb wenige Stunden später an schwersten innerlichen Verletzungen. Haben die Politiker*innen diesen Teil der Akten bei der Durchsicht in der Geheimschutzstelle ausgespart oder einfach überlesen?

Landtag stimmt gegen Untersuchungsausschuss

Schließlich entschied sich der Landtag deutlich gegen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und stellte somit einmal mehr unter Beweis, dass Aufklärung von politischer Seite nicht gewollt ist. Verantwortung für die Ermordung dreier Menschen im Dessauer Polizeigewahrsam wollen die Politiker*innen im Landtag von Sachsen-Anhalt bis heute nicht übernehmen, trotz eindeutiger Fakten- und Beweislage.

Für uns als Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist die Entscheidung des Landtages keine Überraschung. Wir haben weder Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat noch in einen umfassenden Aufklärungswillen auf politischer Ebene. Immerhin hätten im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses entsprechende Zeug*innen aus den verantwortlichen Ministerien in die Mangel genommen werden können, auch wenn am Ende kein befriedigendes Ergebnis zu erwarten ist. Das haben die diversen Untersuchungsausschüsse der Länder zu den Hintergründen des NSU-Komplexes gezeigt: Zeugen aus dem Staatsdienst schweigen, lügen und vertuschen, so wie wir es zu Genüge in den Gerichtssälen in Sachsen-Anhalt erfahren haben.

Im Fall von Oury Jalloh, genauso wie im Fall vom NSU, haben wir es mit Staatsräson zu tun, deshalb müssen wir weiter selbst die Aufklärung in die Hand nehmen! Leitartikel Politik

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