Gesetzesänderung

Lambrecht will verschärfte Strafen bei Antisemitismus

Rassistische Motive einer Straftat sollen bereits jetzt für höhere Strafen sorgen. Das gilt auch für Antisemitismus, ist im Gesetz aber nicht explizit genannt. Ministerin Lambrecht will das ändern und damit Polizei und Justiz stärker sensibilisieren.

Antisemitische Motive einer Straftat sollen künftig bei Verurteilungen zu härteren Strafen führen. „Ich werde vorschlagen, dass antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend benannt werden“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag im Bundestag. Der Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, nach dem menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen, soll nach ihren Worten entsprechend ergänzt werden.

Bereits jetzt kann sich ein antisemitisches Motiv nach dem Paragrafen strafverschärfend auswirken, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist, hieß es aus dem Justizministerium. Explizit genannt sind dort rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe. Die Ergänzung soll unter anderem dazu beitragen, dass Polizei, Justiz und Gesellschaft stärker für judenfeindliche Taten sensibilisiert werden.

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Ob auch islamfeindlich motivierte Straftaten im Gesetz explizit genannt werden sollen, blieb offen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 910 islamfeindlich motivierte und 1.799 antisemitische Straftaten erfasst.

Zentralrat begrüßt Strafverschärfung

Lambrecht sagte, die Gesetzesänderung sei ein wichtiges Signal gegen Antisemitismus. Sie schäme sich für die Drangsalierung von Juden in Deutschland und dafür, dass einige sogar überlegten, aus Deutschland wegzuziehen.

Der Zentralrat der Juden begrüßte die Ankündigung der Ministerin. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten, erklärte Zentralrats-Präsident Josef Schuster. „Antisemitische Beweggründe müssen bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden“, ergänzte er.

Gesetz bis Jahresende

Lambrecht hatte gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hass im Netz angekündigt. Im Bundestag erklärte Lambrecht, dass bis Jahresende ein Gesetz vorliegen soll.

Geplant ist unter anderem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Plattformbetreiber verpflichten soll, schwere Hass-Straftaten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung ans Bundeskriminalamt zu melden, anstatt die Inhalte nur zu löschen. Lambrecht will zudem den strafrechtlichen Schutz von Kommunalpolitikern verbessern und das Waffenrecht verschärfen, um zu verhindern, dass Extremisten an Waffen gelangen. (epd/mig)