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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

Unverhältnismäßiger Aufwand

Asylentscheidungen werden nur selten zurückgenommen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss Hunderttausende Asylentscheidungen der vergangenen Jahre überprüfen. Erste Ergebnisse zeigen: Nur äußerst selten wird die Anerkennung eines Schutzstatus danach zurückgenommen.

Freitag, 20.09.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.09.2019, 15:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bleibt auch bei nachträglicher Überprüfung von Asylanerkennungen meist bei seiner Entscheidung. Von den rund 62.000 im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossenen Widerrufsprüfungen wurde nur in rund 1.750 Fällen die Anerkennung zurückgenommen, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. In mehr als 60.000 Fällen blieb die Behörde bei ihrer Entscheidung. Auch die Anerkennungen nach den umstrittenen Fragebogenverfahren aus den Jahren 2015 und 2016 haben demnach in den weit überwiegenden Fällen nach einer Überprüfung Bestand.

Der Anfrage zufolge, die dem MiGAZIN vorliegt, hat das Bundesamt im ersten Halbjahr dieses Jahres fast 100.000 Prüfverfahren eingeleitet. Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Asylentscheidungen in einem bestimmten Zeitraum noch einmal zu prüfen. Die Frist wurde mit einer Gesetzesänderung kürzlich von drei auf fünf Jahre erhöht. Damit können derzeit auch noch die Entscheidungen vom Höhepunkt der Fluchtbewegung ab dem Spätsommer 2015 überprüft werden.

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Auch bei den damals angewandten Fragebogenverfahren, bei denen aufgrund der Überforderung der Behörde nicht wie üblich Anhörungen Asylsuchender stattfanden, findet die Behörde nach Angaben der Bundesregierung selten Anlass zur Beanstandung. Nur in 0,2 Prozent der im ersten Halbjahr 2019 entschiedenen Fälle wurde der Asylstatus zurückgenommen. Entschieden wurde über insgesamt mehr als 33.000 sogenannte Fragebogenverfahren, die meisten davon betrafen Syrer (rund 27.500).

Jelpke stellt Aufwand infrage

Die Antwort des Bundesinnenministeriums zeigt auch, dass in den Vorjahren bereits wenige Entscheidungen zurückgenommen wurden. Höher ist der Anteil von Widerrufen und Rücknahmen allein bei Überprüfungen, bei denen sicherheitsrelevante Hinweise von Behörden eine Rolle spielten. Bei knapp einem Viertel wurden im ersten Halbjahr 2019 bei solchen Verfahren Entscheidungen revidiert. In 77 Prozent der Fälle hatten den Angaben nach aber auch diese Entscheidungen Bestand.

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke stellte den Aufwand der Widerrufsverfahren angesichts der geringen Quote zurückgenommener Entscheidungen infrage. „Viel Personal wird für aufwendige Prüfungen eingesetzt, die am Ende – außer einer Verunsicherung der betroffenen Flüchtlinge und einer unnötigen Belastung des Bamf – nichts bringen“, sagte sie. Nach Angaben des Präsidenten des Bundesamts, Hans-Eckhard Sommer, muss seine Behörde bis 2020 etwa 800.000 Anerkennungen nachträglich überprüfen. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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