Nordrhein-Westfalen

Herkunftsnennung bei Tatverdächtigen: Justizminister hat Bedenken

NRW-Justizminister Peter Biesenbach ist gegen die Herkunftsnennung von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen. Er äußert datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben von Innenminister Reul.

Der Vorstoß von NRW-Innenminister Herbert Reul, künftig in Pressemitteilungen der Polizei grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen, stößt bei Justizminister Peter Biesenbach (beide CDU) auf Skepsis. In einem Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Mittwochnachmittag in Düsseldorf äußert Biesenbach datenschutzrechtliche Bedenken gegen ein solches Vorgehen. Der Bericht liegt dem MiGAZIN vor.

Biesenbach schreibt in dem Bericht: „Bei der Nationalität und der Staatsangehörigkeit handelt es sich um personenbezogene Daten, die vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst sind.“ Dieses Recht der Betroffenen sei „mit dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit in Einklang zu bringen“. Im Einzelfall könne das mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein.

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Keine Änderung bei Staatsanwaltschaften

Bei den Staatsanwaltschaften ist den Angaben zufolge keine generelle Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen geplant. Die Behörden würden darüber „auch künftig eigenverantwortlich sowie unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheiden“, betont der Justizminister. Gespräche zwischen Innen- und Justizministerium zu dem Thema hat es nach seinen Angaben nicht gegeben.

NRW-Innenminister Reul hatte angekündigt, sein Ministerium werde den Erlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen überarbeiten. Künftig soll demnach die Nationalität aller Tatverdächtigen genannt werden, sofern diese zweifelsfrei feststeht. (epd/mig)