Kreuz, Kruzifix, Gericht, Religion, Christentum, Jesus
Krizifix Charles Clegg @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Länderumfrage

Pläne für Verbot religiöser Symbole im Gericht in drei Bundesländern

Niedersachsen plant ein Verbot religiöser Symbole an der Kleidung von Richtern und Staatsanwälten. Vorreiter ist das Land damit nicht: In vier Ländern gibt es bereits solche Verbote, in zwei weiteren sind ähnliche Regelungen in Vorbereitung.

Montag, 09.09.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.09.2019, 16:30 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mit der Initiative für ein Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte ist Niedersachsen bundesweit nicht allein. Wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienst“ unter den Justizministerien der Länder ergab, sind in zwei weiteren Bundesländern schon seit längerem ähnliche Verbote geplant. In Nordrhein-Westfalen ist solch eine Regelung seit dem vergangenen Jahr in der parlamentarischen Beratung. Im Saarland wurde ein Kopftuchverbot für Justizangehörige im Koalitionsvertrag vereinbart, bislang aber noch nicht umgesetzt. In vier Bundesländern gibt es solche Verbote bereits.

In den sieben übrigen Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen und es sind auch keine geplant. Dazu gehören Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Zur Begründung heißt es in erster Linie, dass eine solche Regelung nicht gebraucht werde. „Die Thematik hat im Freistaat Sachsen bislang keine praktische Relevanz“, hieß es aus Dresden. Für die Hamburger Justizbehörde erklärte eine Sprecherin, es sei bisher kein Fall erinnerlich, der ein Einschreiten erforderlich gemacht habe.

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Unterschiedliche Regelungen in Ländern

Verboten sind religiöse Symbole für Richter, Staatsanwälte und teilweise auch andere Vertreter vor Gericht in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und in Berlin. Das strenge Neutralitätsgesetz in der Bundeshauptstadt verbietet auch Lehrern und Polizisten das Tragen religiöser Symbole. In Bremen und Baden-Württemberg sind ehrenamtliche Richter aber vom Verbot ausgenommen.

In Hessen und Thüringen sind die Regelungen nicht eindeutig, allerdings auch keine neuen geplant. So zitierte ein Sprecher des Ministeriums in Erfurt, dass als Amtstracht eine schwarze Robe ohne Rangabzeichen „und nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke“ zu tragen seien. In Hessen dürfen keine Kleidungsstücke oder Symbole getragen werden, die geeignet seien, „das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden“.

Havliza: Justiz muss Bürgern neutral gegenübertreten

Das in Niedersachsen geplante Verbot soll Richtern und Staatsanwälten unter anderem das Tragen eines Kopftuchs, der Kippa oder auffälliger Kreuze verbieten. „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Justiz ihnen vollkommen neutral gegenübertritt“, sagte die dortige Justizministerin Barbara Havliza (CDU). „Und sie können auch erwarten, dass das optisch zum Ausdruck kommt“, ergänzte Havliza. Kreuze im Gerichtssaal sind nach ihren Worten davon nicht betroffen. „Das Recht wird durch Menschen gesprochen und nicht durch Säle“, sagte sie. Kreuze müssten aber abgehängt werden, wenn ein Beteiligter im Gerichtsverfahren dies wünscht.

Das Bundesjustizministerium kommentierte die Pläne nicht. Für die verfassungsrechtliche Prüfung ihrer Vorhaben seien die Länder selbst zuständig, sagte eine Sprecherin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) selbst plant, Verfahrensbeteiligten vor Gericht die Verhüllung des Gesichts zu verbieten. Damit dürften Richterinnen, Anwältinnen und Zeuginnen keine Burka tragen, aber auch keine andere Verhüllungen wie Masken oder Verbände. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Identität der Beteiligten festgestellt und zur Beweiswürdigung auch die Mimik herangezogen werden kann. Das Verbot religiöser Symbole stehe nicht im Fokus, sagte die Sprecherin. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. cougar sagt:

    Verlangte man vor mir, im Gericht keine Kopfbedeckung zu tragen, dann würde ich vermutlich eine Perücke aufsetzen, aber eine, die als solche erkennbar ist, um damit dieses verlogene Theater um den vorgeblich neutralen Staat ins Lächerliche zu ziehen.
    Allein schon die Anwesenheit eines Staatsanwalts zeigt, daß der Staat nicht neutral ist. Wozu braucht der Staat einen Anwalt? Der Angeklagte braucht ihn, weil er sich in Gesetzesdingen vielleicht nicht genügend auskennt, aber der Richter – in seiner Eigenschaft als Vertreter des Staates – sollte genügend Kenntnis haben, um ohne einen Anwalt auszukommen. Meistens ist es ja so, daß der Staatsanwalt gegen den Angeklagten ist und ihm nichts Gutes will … wie kann man da von „Neutralität“ des Gerichts sprechen?!

  2. Jacky sagt:

    Bitte setzen Sie sich doch einmal mit unserem Rechtssystem auseinander. Wofür braucht der Staat einen Anwalt? Alleine die Frage läßt mich erschaudern.
    Der Staatsanwalt ist dem Richter nicht unterstellt oder unterstützt diesen. Im Gegensatz zum Richter ist dieser Weisungsgebunden. Er vertritt einfach nur die Anklage – und ist natürlich damit gegen den Angeklagten – und führt das Verfahren – der Richter hingegen soll am Ende der Verhandlung basierend auf den Ergebnissen ein Urteil fällen.
    Das kann der Anklage folgen – kann aber auch dem Angeklagten folgen.

    Das einzige neutrale in einer Verhandlung sind der oder die Richter.

  3. President Obama sagt:

    @ Cougar:

    Der Kommentar von Ihnen zeigt überdeutlich, dass Sie rechtsstaatliche Prinzipien nicht verstanden haben und nicht akzeptieren. Die Funktion des Staatsanwaltes ist elementar um eben die Neutralität des Urteilsspruchs zu gewährleisten.

    Der Staatsanwalt ist auch nicht „gegen“ den Angeklagten, er ist als Organ der Rechtspflege für diejenige Instanz, die ein Verfahren eröffnet oder eben nicht. Anhand unserer Gesetze.

    Ob Sie nun als Angeklagter eine Perücke anziehen oder nicht, ist allen Beteiligten sicherlich Schnuppe. Ich fände es lächerlich.