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Polizei © Marco_Broscheit @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Debatte über Herkunft

Polizeigewerkschaft für Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen

Per Erlass will das NRW-Innenministerium regeln, dass die Polizei künftig die Herkunft aller Tatverdächtigen nennt. Die Polizeigewerkschaft lobt den Vorstoß, der für Transparenz sorge. Journalisten hingegen kritisieren das Vorgehen.

Mittwoch, 28.08.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.08.2019, 16:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung sorgen für Wirbel: Die Polizei soll künftig in Pressemitteilung grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen begrüßte den Vorstoß von Innenminister Herbert Reul (CDU), einen Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei entsprechend zu überarbeiten. Kritik kam dagegen vom Deutschen Journalistenverband (DJV).

Reul hatte am Montag angekündigt, dass künftig die Ermittlungsbehörden immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen sollen, sofern diese zweifelsfrei feststeht. Das Innenministerium wolle mit Offenheit und Transparenz Spekulationen und populistischer Bauernfängerei entgegentreten, erläuterte ein Sprecher dem „Evangelischen Pressedienst“.

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Medienerlass wird novelliert

Dafür werde derzeit der Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW novelliert. Zuletzt war das Dokument 2011 überarbeitet worden. Einen Zeitplan für die Fertigstellung konnte der Sprecher noch nicht nennen. Neben dem Umgang mit Minderheiten sollten weitere Punkte angepasst werden.

Der NRW-Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, lobte, mit der Überarbeitung werde Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Die Nennung der Nationalität eines Tatverdächtigen könne Stammtischparolen, Spekulationen und Verschwörungstheorien entgegenwirken und extremistischen Kreisen den Wind aus den Segeln nehmen.

Verantwortung von Journalisten

Dagegen verwies der Vorsitzende des DJV NRW, Frank Stach, auf die Verantwortung von Journalisten, die selbst die Entscheidung treffen müssten, ob sie die Herkunft eines Täters nennen oder nicht. „Die Veröffentlichung von Herkunftsdaten von Verdächtigen oder Tätern ist klar im Pressekodex geregelt“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“.

An Fahrt aufgenommen hatte die Diskussion um die Herkunftsnennung in Nordrhein-Westfalen, nachdem die Düsseldorfer Polizei am Freitag angefangen hatte, in ihren Pressemitteilungen die Nationalitäten von Strafverdächtigen offenzulegen. Auch NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte angeregt, dass Medien in ihrer Berichterstattung systematisch die Herkunft von mutmaßlichen Tätern nennen. Die Polizeien der Bundesländer regeln die Nennung der Nationalität unterschiedlich.

Was sagt der Pressekodex?

Die Frage, wann in Medien die Herkunft von Tatverdächtigen genannt wird, regelt der Deutsche Presserat im Pressekodex. Der Presserat hatte die entsprechende Richtlinie 12.1 vor zwei Jahren geändert. Sie fordert seitdem statt eines „begründbaren Sachbezugs“ ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Voraussetzung für die Erwähnung der Herkunft. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie dazu beitragen, dass „die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“.

Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex‘ vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Kai Diekelmann sagt:

    Ach, herrjemine, offenbar ein fortwährendes Dilemma. Für Pro und Contra gibt es gute Gründe. Und die Rassismusbilanz bleibt vermutlich gleich, ob die Herkunft (Migrationshintergrund oder Staatsangehörigkeit???) genannt wird oder nicht. Entscheidend ist das Interesse (= die subjektive Relevanz) der Bürger*innen an diesem Merkmal im Kriminalitätskontext. Ich bezweifle, dass sich dieses Interesse reduzieren lässt durch Verschweigen der Herkunft.
    Zugleich lassen sich die Begründungsfaktoren relativer Häufigkeit „ausländischer“ Tatverdächtiger nicht in gebotener Kürze vermitteln. Also, wenn’s sein muss, auswürfeln!