Kopftuchverbot

Niedersachsen plant Verbot religiöser Symbole für Richter

Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen in Zukunft keine religiösen Symbole oder Kleidung tragen. Ein Gesetzentwurf werde eingebracht. Muslime sehen in dem Vorhaben ein Kopftuchverbot und gezielte Diskriminierung von muslimischen Frauen.

In Niedersachsen soll es Richtern und Staatsanwälten künftig verboten sein, in öffentlichen Verhandlungen Kopftuch, Kreuz oder Kippa zu tragen. Sichtbare Abzeichen oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, sollten ihnen untersagt werden, teilte die niedersächsische Landesregierung am Dienstag in Hannover mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werde in den Landtag eingebracht.

Havliza begründetet das Verbot mit der notwendigen Neutralität in einem Gerichtsverfahren: „Die Justiz entscheidet über existenzielle Sachverhalte, sie ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.“ Diese innere Neutralität müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen. Die neue Regelung solle beim Ausüben sämtlicher richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen.

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Muslime kritisieren Kopftuchverbot

Bei Muslimen stößt der Vorstoß auf Ablehnung. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) kritisiert, die Pläne seien zwar sprachlich neutral formuliert, stellten §aber faktisch ein Kopftuchverbot dar“. Die Begründung der Landesregierung sei vorgeschoben und überzeugt nicht. „Die Sichtbarkeit der Religion von Richterinnen und Richtern sagt nichts über ihre Fähigkeit aus, neutrale Urteile sprechen zu können. Das ist eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist“, so die IGMG. Vielmehr schüre die Landesregierung Vorurteile gegenüber Muslime.

Die evangelische Kirche hatte in der Vergangenheit das Vorhaben begrüßt. So betonte die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften. Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben. (epd/mig)