Gesetzesänderung

Innenministerium will von Geistlichen Nachweis von Deutschkenntnissen

Geistliche aus dem Ausland sollen in Zukunft ohne ausreichenden Deutschkenntnissen nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Treffen dürften die Pläne des Bundesinnenministeriums insbesondere Imame.

Geistliche sollen nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen in der Bundesrepublik tätig sein dürfen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Montag in Berlin, man plane eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung, um dies zur Einreisevoraussetzung zu machen. Die Beratung über die genauen Details der Regelung sei noch nicht abgeschlossen.

Die Sprecherin argumentierte, Geistlichen komme insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Zuwanderungszahl integrationspolitisch eine große Bedeutung zu. Die könne sich am besten entfalten, wenn die Geistlichen die deutsche Sprache sprechen. Die Regelung soll nach ihren Worten alle Geistlichen betreffen, die aus dem Ausland entsendet werden. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse könnte danach unter anderem von katholischen Priestern und Imamen aus Drittstaaten verlangt werden.

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Ausbildung in Deutschland noch in Kinderschuhen

Inwieweit das Vorhaben in der großen Koalition abgestimmt ist, blieb am Montag offen. Die Pläne gehen über den Koalitionsvertrag von Union und SPD hinaus. CDU-Vorstandsmitglied Carsten Linnemann hatte ein Visum für Imame und andere religiöse Prediger gefordert, das an Deutschkenntnisse gekoppelt ist.

In muslimischen Gemeinden in Deutschland predigen in aller Regel Imame aus dem Ausland, unter anderem weil die Moschee-Gemeinden in Deutschland nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen. Zudem steckt die Ausbildung deutscher Imame noch in den Kinderschuhen. Bei der Islamkonferenz im vergangenen November appellierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an die Gemeinden, bei der Ausbildung voranzukommen. (epd/mig)