Konsequenzen?

Überprüfung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst

Soll eine Mitgliedschaft bei der AfD Konsequenzen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben? Bundesinnenminister Seehofer lässt diese Frage derzeit prüfen. Dafür hat sich jetzt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius ausgesprochen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, er lasse derzeit prüfen, welche Konsequenzen eine Mitgliedschaft bei der AfD und anderen Parteien für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben könne. Jetzt hat sich auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius für eine Überprüfung von Beamten ausgesprochen, die Mitglied einer bestimmten Unterorganisation der AfD sind.

Bei Beamten müsse man davon ausgehen, dass sie „auf dem Boden des Grundgesetzes stehen“, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Falls sie Mitglied einer AfD-Unterorganisation seien, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft sei, oder damit sympathisierten, „muss man diese Haltung zumindest infrage stellen“, sagte Pistorius. Derzeit werden die Junge Alternative und der sogenannte Flügel vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall betrachtet.

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Minister: Mitgliedschaft dürfte nicht ausreichen

Eine reine Mitgliedschaft werde für eine Suspendierung vom Dienst wohl nicht ausreichen, sagte der Minister. „Aber wer den Bestand einer dann als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation durch herausgehobene Funktionärsämter oder Wahlkandidaturen weiter sichert, muss sich Fragen seines Dienstherrn gefallen lassen.“

Pistorius erwartet von der Einstufung der AfD als Prüffall für den Bundesverfassungsschutz auch Erkenntnisse darüber, „was bestimmend für die AfD ist: das Programm oder das, was gewisse Parteimitglieder und Funktionäre der verschiedenen Ebenen formulieren“. Die Partei habe ohne Zweifel zwei Gesichter und sei in Teilen rechtsextremistisch. (epd/mig)