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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Niedersachsen

Oberverwaltungsgericht gibt Flüchtlingsbürgen Recht

Im Streit um Bürgschaften für Flüchtlinge zeichnet sich zwar eine politische Lösung ab. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellte aber schon jetzt klar: In Niedersachsen endet die Bürgschaft mit der Flüchtlingsanerkennung.

Dienstag, 12.02.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.02.2019, 16:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Streit um Bürgschaften für syrische Flüchtlinge hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Berufungsverfahren einem Flüchtlingsbürgen Recht gegeben. Nach Erlasslage des niedersächsischen Innenministeriums ende eine Verpflichtung des Bürgen mit der Flüchtlingsanerkennung, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Alexander Weichbrodt, am Montag in Lüneburg: „Das ist eine niedersächsische Besonderheit.“ Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (AZ: 13 LB 435/18 u.a.)

Niedersachsen hatte ab 2013 besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen eine Einreise ermöglicht. Voraussetzung war, dass Bürgen sich verpflichteten, deren Lebensunterhalt zu tragen. Grundsätzlich gilt eine solche Verpflichtungserklärung laut Gericht zwar für Jahre. Jedenfalls bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Anfang 2017 habe es in Niedersachsen aber eine „hinreichend klar und verbindlich“ gegenüber den Ausländerbehörden geäußerte Auffassung des Innenministeriums gegeben. Danach ende die Verpflichtung mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling mit subsidiären Schutz.

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Ein heute 80-Jähriger hatte Berufung gegen mehrere anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt. Er hatte 2014 Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung nach für vier syrische Flüchtlinge nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte. Das Jobcenter Uelzen stellte aber darüber hinaus Forderungen. Sie belaufen sich nach Angaben des Kläger-Anwaltes Andreas Hansen auf insgesamt mehr als 80.000 Euro.

480 Klagen in Niedersachsen

Von 2013 an haben in Niedersachsen zahlreiche Einzelpersonen, Initiativen oder auch Kirchengemeinden sich verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge zu übernehmen. Wie Niedersachsen waren auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen für die Bürgschaften fest.

Allein in Niedersachsen haben mehr als 480 Bürgen gegen Kostenbescheide von Jobcentern und Sozialämtern geklagt. Mittlerweile zeichnet sich mit einem Kompromiss von Bund und Ländern zwar eine politische Lösung zugunsten der Bürgen ab. Im vorliegenden Fall habe diese aber noch nicht gegriffen, erläuterte der Vorsitzende Richter. „Die Haftungsbescheide sind nicht aufgehoben worden.“ (epd/mig) Aktuell Recht

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