"Bildung terroristischer Vereinigung"

Zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Oldschool Society“ vor Gericht

Das Oberlandesgericht München verurteilte 2017 vier Mitglieder der „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Nun stehen zwei weitere mutmaßliche Mitglieder in Dresden vor Gericht. Einer der Angeklagten will aussagen.

Knapp vier Jahre nach Auffliegen der rechtsterroristischen „Oldschool Society (OSS)“ stehen seit Mittwoch in Dresden zwei mutmaßliche Mitglieder der Gruppe vor Gericht. Den 30 und 43 Jahre alten Männern wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden verlas ein Vertreter der Bundesanwaltschaft die Anklage.

Bereits 2017 hatte das Oberlandesgericht München drei Männer und eine Frau der „Oldschool Society“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen von drei bis fünf Jahren verurteilt. Ein Teil der Mitglieder der Gruppierung stammt aus Sachsen. Die beiden Angeklagten im Dresdner Prozess sind derzeit auf freiem Fuß.

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Sie sollen führende Positionen innerhalb der „OSS“ eingenommen haben. Laut Anklage plante die Gruppierung im Frühjahr 2015 einen Sprengstoffanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Borna in Sachsen. Bevor es zu dem Anschlag kam, war die Gruppierung bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion am 6. Mai 2015 ausgehoben worden.

Ziel: Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte

Die Vereinigung sei zwischen Januar und Mai 2015 aktiv gewesen, heißt es in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts. Die Vereinigung habe sich spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2014 aus einer WhatsApp-Gruppe und danach Telegram-Chatgruppe heraus entwickelt und sich fortlaufend weiter strukturiert und radikalisiert.

Bereits im September 2014 habe die „OSS“ über eine verfestigte Organisationsstruktur mit verbindlichen Verhaltensregeln für die Mitglieder verfügt, hieß es. Ziel sei es gewesen, Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte mit Sprengkörpern zu begehen. Dabei sie die Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen worden.

„Bewaffneter Kampf“

Die „OSS“ wollte laut Bundesanwaltschaft ihre rechtsextremistische Ideologie durch terroristische Anschläge, etwa mit Brand- und Nagelbomben auf Flüchtlingsunterkünfte, umsetzen. Die beiden Angeklagten sollen zur „obersten Führung“ der „OSS“ gehört haben, die sich „Geheimrat“ nannte und in einer eigenen Chatgruppe kommuniziert haben soll.

Laut Anklage hatte die rechtsextreme „OSS“ im November 2014 bei einem ersten und letztlich einzigen Gruppentreffen im sächsischen Frohburg nahe Borna die künftige inhaltliche Ausrichtung thematisiert. Erörtert wurde demnach der „bewaffnete Kampf gegen Salafisten“, die Herstellung von Sprengstoff und „wer bereit wäre, auch in den Knast zu gehen für irgendwelche Taten“.

Anschläge vereitelt

Für den 8. bis 10. Mai 2015 sei ein Gesamttreffen vereinbart worden, bei dem die Anschlagsplanungen umgesetzt werden sollten, hieß es. Zu dem Treffen sei es wegen der bundesweiten Durchsuchungen und nachfolgenden Festnahmen von vier Mitgliedern der „OSS“ aber nicht gekommen.

Für die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Dresden sind bis Ende März elf Termine vorgesehen. Einer der Angeklagten, Marcel L. (30), kündigte für den nächsten Prozesstermin am 12. Februar an, sich zur Sache äußern zu wollen. Der Mitangeklagte Daniel A. (43) will seinen Verteidigern zufolge vorerst nicht vor Gericht aussagen. Der Vorsitzende Richter, Thomas Fresemann, hatte angekündigt, dass sich eine Aussage schuldmindernd auswirken dürfte. (epd/mig)