Antworten auf häufige Fragen

Was steckt im Migrationspakt?

An diesem Montag soll in Marrakesch (Marokko) der UN-Migrationspakt verabschiedet werden, der auch in Deutschland heftige Debatten auslöste. MiGAZIN gibt Antworten auf sieben wichtige Fragen zu dem völkerrechtlich nicht bindenden Dokument.

Fördert der Migrationspakt die weltweite Migration?

Nein. Ziel des UN-Migrationpakts ist eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“, also das Gegenteil der gefährlichen, chaotischen und irregulären Migration, bei der allein im Mittelmeer in diesem Jahr mehr als 2.130 Menschen gestorben sind. Der Migrationspakt sei weder für noch gegen Migration, sondern für ein besseres Management, sagt die UN-Sonderbeauftragte Louise Arbour. Dazu gehören die Beseitigung von Fluchtursachen, integriertes Grenzmanagement, die Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel, bessere Zusammenarbeit bei der Rückkehr von Migranten in ihre Heimatländer und auch die Eröffnung legaler Möglichkeiten zur Einwanderung.

Wird Deutschland gezwungen, seine Grenzen zu öffnen?

Nein, der Migrationspakt zwingt kein Land zu irgendetwas. Er zählt zum „Soft Law“, das allein auf politische Verbindlichkeit setzt. Völkerrechtlich ist er nicht bindend. An mehreren Stellen des Pakts ist das souveräne Recht von Staaten, ihre eigene, nationale Migrationspolitik zu bestimmen, ausdrücklich hervorgehoben. Dazu gehört auch die Sicherung der Grenzen und die allein nationale Entscheidung, wer in ein Land einreisen oder gar dort bleiben darf. Der Migrationspakt geht aber davon aus, dass Migrationsprobleme von keinem Staat alleine bewältigt werden können und eine geordnete Migration der Welt Vorteile verspricht.

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Info: Der UN-Migrationspakt (engl.) kann hier heruntergeladen werden. Die Inoffzielle deutsche Übersetzung gibt es hier. Eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes zum Migrationspakt kann hier abgerufen werden. Informationen zum UN-Gipfel in Marrakesch (engl.) gibt es hier.

Wenn er unverbindlich ist, was soll der Migrationspakt dann überhaupt?

Das Dokument soll einen Handlungsrahmen bieten, mit dem sich Staaten weltweit besser abstimmen können. Das ist nicht banal, denn die Interessen sind sehr unterschiedlich. Auf 23 Ziele haben sich die UN-Mitgliedsstaaten verständigt. Zu jedem werden Instrumente vorgeschlagen. Eine Idee ist, dass ein Industrieland wie Deutschland Ausbildungspartnerschaften mit Entwicklungsländern eingehen könnte, so dass dort bestimmte Qualifikationen vermittelt werden, die in absehbarer Zeit gebraucht werden. So könnten Lücken in der Pflege, in der Landwirtschaft oder in der Produktion geschlossen werden, die durch die Überalterung der Bevölkerung entstehen. Ob so etwas gemacht wird, entscheidet aber alleine die Bundesregierung.

Wer soll die Umsetzung des Pakts bezahlen?

Die Länder, Unternehmen oder Stiftungen, die aus freien Stücken Geld dafür ausgeben wollen. So steht es im Migrationspakt. Einige halten das für einen der größten Konstruktionsfehler des Paktes. Denn globale Koordination von Migration gibt es nicht zum Nulltarif. Viel Geld fließt derzeit vor allem in die Abschottung: Allein die EU will ihre Ausgaben für die Sicherung der Außengrenzen in der kommenden Haushaltsperiode auf 34,9 Milliarden Euro verdreifachen.

Ist der Migrationspakt in Hinterzimmern entstanden?

Nein. Die Verhandlungen zur New Yorker Erklärung, die 2016 von der UN-Vollversammlung beschlossen wurde und den Grundstein für die Erarbeitung des Migrationspakts legte, waren genauso öffentlich wie Konsultationen in den vergangenen zwei Jahren, an denen außer Diplomaten und Politikern auch zivilgesellschaftliche Gruppen und Forscher teilnahmen. Das öffentliche Interesse an den Verhandlungen war allerdings gering.

Warum sind auf einmal so viele Länder dagegen?

Die USA waren weltweit das einzige Land, das an den Verhandlungen nicht beteiligt war. Als diese am 13. Juli 2018 beendet wurden, stimmten 192 der 193 UN-Mitgliedsstaaten dem Text per Akklamation zu. Allerdings hatte etwa Ungarn schon früh deutlich gemacht, dass man Migration nicht regulieren, sondern verhindern wolle. Andere Staaten kündigten an, Rücksprache in den Hauptstädten zu halten. Rechtsextreme Gruppen wie die Identitäre Bewegung lancierten in den vergangenen Wochen Kampagnen gegen den Migrationspakt, teils mit offenkundig falschen Behauptungen, so dass sich auch Österreich abwandte. Die Regierungen von mehr als 180 Staaten stehen aber weiter hinter dem Migrationspakt, darunter auch Deutschland.

Hat der Migrationspakt auch mit Flüchtlingen zu tun?

Nein. Flüchtlinge genießen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 besonderen Schutz, weil sie aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Für die auf 277 Millionen geschätzten Migranten gilt das nicht. Parallel zum Migrationspakt wird auch ein Flüchtlingspakt erarbeitet, der am 17. Dezember von der UN-Vollversammlung beschlossen werden soll. Auch er ist völkerrechtlich nicht verbindlich. (epd/mig)