Asyl

BAMF-Präsident will Frist für Widerrufsverfahren verlängern

Aktuell hat das BAMF drei Jahre Zeit, eine Flüchtlingsanerkennung zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu widerrufen. Bis 2020 stehen fast 800.000 Prüfungen an. BAMF-Präsident Sommer fordert deshalb eine Fristverlängerung auf fünf Jahre.

Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, will die Frist für die Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen auf fünf Jahre verlängern. Angesichts der anstehenden Prüfungen der Asylverfahren aus den vergangenen Jahren wolle er verhindern, dass das Bundesamt erneut in eine Überlast kommt oder Fristen gerissen werden, sagte Sommer am Mittwoch in Berlin. Gesetzlich ist bislang vorgesehen, dass die Grundlage für positive Asylentscheidungen nach drei Jahren im Widerrufsverfahren überprüft wird. Sommer will diese Frist um zwei Jahre verlängern.

Er habe dafür bereits „gewisse politische Zustimmung erhalten“, sagte er. Im Bundesamt steht nach dieser Frist seit diesem Jahr die Überprüfung der Asylentscheidungen ab dem Sommer 2015 an. Sommer zufolge müssen seine Mitarbeiter bis 2020 fast 800.000 Anerkennungen prüfen. Dies binde viele Kapazitäten. Eine automatische Aufenthaltsverlängerung bedeutet die Fristverlängerung Sommer zufolge aber nicht. Unabhängig von dieser Frist könne das Bundesamt jederzeit bei entsprechenden Hinweisen ein Verfahren zur Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung einleiten, erklärte er.

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Wie lange ein Widerrufsverfahren, bei dem vor allem eine inzwischen mögliche andere Situation im Herkunftsland betrachtet wird, im Durchschnitt dauert, ist Sommer zufolge derzeit noch nicht abschätzbar. Dass man insbesondere im Fall Syrien zu einer größeren Zahl von Widerrufen kommt, könne er sich „nicht ernsthaft vorstellen“. Unter den seit 2015 in Deutschland angekommenen Flüchtlingen machen Syrer den Hauptteil aus.

BAMF übernimmt Passersatzbeschaffung

Sommer, der vor fünf Monaten nach den Unregelmäßigkeiten in der Bremer Außenstelle die Leitung des BAMF übernommen hat, teilte in Berlin zudem mit, dass seine Behörde „jetzt in den Bereich der Abschiebung indirekt“ mit einsteige. Nach seinen Angaben soll das BAMF in Berlin die Passersatzbeschaffung übernehmen, für die bislang die Bundespolizei zuständig ist.

In der Berliner Außenstelle des BAMF ist auch das „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ untergebracht, das Maßnahmen von Bund und Ländern mit dem Ziel konsequenter Rückführungen koordiniert. Das BAMF selbst ist derzeit in diesem Themenbereich nur bei den Programmen zur Förderung der sogenannten freiwilligen Ausreise tätig. (epd/mig)