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Eine Sitzung des Bundesrats © Bundesrat, bearb. MiG

Bundesrat

Länder wollen Gesichtsverhüllung vor Gericht verbieten

Gesichtsverhüllung vor Gericht soll in Zukunft verboten sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat beschlossen. In der Praxis dürfte die Neuregelung kaum zur Anwendung kommen.

Montag, 22.10.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.10.2018, 17:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesländer wollen Gesichtsverhüllungen vor Gericht verbieten. Am Freitag beschloss der Bundesrat in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. Auch die Mimik einer Person sei ein „Erkenntnismittel“. Gesichtsschleier wie bei der Burka wären damit in Gerichtsverhandlungen verboten. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet.

„Wenn ein Zeuge plötzlich ganz blass wird, zu schwitzen beginnt oder unsicher in eine andere Richtung blickt, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU), dessen Land sich gemeinsam mit Bayern für das Verbot eingesetzt hatte. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte in München, der Bundesrat habe damit ein Signal für die Wahrheitsfindung vor Gericht und damit für den Rechtsstaat gesetzt.

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Kaum Fälle bekannt

Durch den Beschluss werde der Weg für eine eindeutige Regelung für die Richter geebnet, sagte Bausback. Nach Angaben der Länderkammer gibt es bislang keine einheitliche Regelung. Möglich sind bislang jeweils einzelne richterliche Anordnungen.

Die Neuregelung wird in der Praxis voraussichtlich sehr seltenen greifen. Bisher sind kaum Fälle bekannt geworden, in denen Personen mit einem Gesichtsschleier vor Gericht aussagen wollten. In einem Fall aus 2016 hatte eine Muslimin ihr Schleier freiwillig gelüftet. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. karakal sagt:

    Was heißt „vor Gericht“? Aufgrund der angeführten Begründung für dieses Verbot würde es genügen, wenn die betreffende Person ihr Gesicht nur während ihrer Aussage aufdeckt, so daß es für die Richter und Beisitzer sichtbar ist, nicht jedoch für die Anwesenden hinter ihr. Und was ist mit Angeklagten, die den Gerichstssaal mit vor dem Gesicht gehaltenen Schriftstücken oder tief ins Gesicht gezogener Kapuze betreten und dies während der Sitzung außerhalb ihrer Aussage ebenfalls beibehalten? Soll das auch verboten werden? Falls nicht, drängt sich der Verdacht auf, daß dieses Verbot vor allem auch den Zweck hat, die Muslime zu schikanieren und zu demütigen.

  2. FrankUnderwood sagt:

    @Karakal
    Das ist keine Schikane, sondern gesunder Menschenverstand.

    Wenn Zeugen oder Angeklagte ihr Gesicht vor den Pressefotografen schützen wollen, dient das dem Schutz ihrer Privatssphäre, weil die Aufnahmen durch die Medien weiterverbreitet werden. Eine Kapuze von einem handelsüblichen Kapuzenpullover verhüllt hingegen nicht das Gesicht, wie es Nikab oder Burka tun.

    Im Übrigen sind Nikab, Hijab und Burka nichts anderes als eine frauenverachtende Praxis, die auf einer unzeitgemäßen und sogar falschen Auslegung des Korans beruht. Wir sollten das als freie Gesellschaft nicht unterstützen.