Von August an können Flüchtlinge mit untergeordnetem Schutzstatus in Deutschland über ein Kontingent Familienangehörige nach Deutschland holen. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die Regelung der großen Koalition passieren, die ein monatliches Kontingent von 1.000 Plätzen vorsieht. Ein Rechtsanspruch auf das Nachholen von Eltern, minderjährigen Kindern oder Ehegatten wird mit dem Gesetz aber nicht wieder eingeführt.
Die Möglichkeit für Familienzusammenführungen für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um den Zuzug nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem syrische Flüchtlinge. Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände und Kirchen kritisieren die Einschränkung, unter anderem weil sie darin ein Hindernis für die Integration in Deutschland sehen.
Kritiker befüruchten bürokratische Hürden
Der Bundestag hatte das Gesetz für den Familiennachzug vor drei Wochen verabschiedet. Umgesetzt werden muss die Regelung von den Auslandsvertretungen, wo Angehörige ein Visum beantragen können, und vom Bundesverwaltungsamt, das entscheiden soll, wer einen Platz bekommt.
Kritiker der Regelung, darunter auch Linke und Grüne, befürchten bürokratische Hürden. Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) kritisierte, vieles sei bei der Umsetzung noch ungeklärt. Er wiederholte auch seine grundsätzliche Kritik an der Regelung. Das Recht, mit seiner Familie zusammenzuleben, sei nicht kontingentierbar, sagte er vor der Abstimmung in der Länderkammer. (epd/mig)