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Flaggen © UNclimatechange @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Vereinte Nationen

Bundesregierung räumt Defizite im Kampf gegen Rassismus ein

Im Kampf gegen den Rassismus hat die Bundesregierung vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Defizite eingeräumt. Brasilien verlangte von Deutschland einen besseren Schutz von Synagogen und Moscheen.

Mittwoch, 09.05.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.05.2018, 18:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung hat vor dem UN-Menschenrechtsrat Nachholbedarf im Kampf gegen den Rassismus in Deutschland eingeräumt. Es gebe fremdenfeindliche Haltungen und diskriminierende Einstellungen in verschiedensten Teilen der deutschen Gesellschaft, sagte Bärbel Kofler (SPD), die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, am Dienstag in Genf. Sie verurteilte alle Anfeindungen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Juden, Sinti und Roma, Muslime oder schwarze Menschen.

Ebenso sei die Verächtlichmachung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen nicht hinzunehmen. Kofler erinnerte an verschiedene Initiativen der Bundesregierung, um die Menschenrechte und den Rechtsstaat zu stärken. Sie erwähnte den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und den neuen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, der seit Anfang Mai im Amt ist.

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Eine Reihe von Staaten stellten bei der turnusmäßigen Anhörung des Menschenrechtsrates kritische Fragen und gaben Empfehlungen, um die Menschenrechtslage in Deutschland zu verbessern. Großbritannien erkundigte sich nach der deutschen Antwort auf den wachsenden Antisemitismus, besonders in Schulen. Zudem wollten die Briten erfahren, wie deutsche Behörden Asylbewerber vor Gewalt schützen.

Brasilien verlangt Schutz von Synagogen und Moscheen

Brasilien verlangte von Deutschland einen besseren Schutz von Synagogen, Moscheen und anderen Gotteshäusern. Belgien brachte das Thema Kinderhandel, -pornografie und -prostitution auf und wollte wissen, wie Deutschland den Opfern dieser Verbrechen beistehe. Schweden wollte wissen, wie Deutschland den Frauenanteil im Bundestag erhöhen wolle.

Der UN-Menschenrechtsrat umfasst 47 Mitgliedsländer, jedoch dürfen alle 193 UN-Staaten in der Sitzung – der sogenannten Universal Periodic Review – Fragen stellen. Das Verfahren findet alle vier bis fünf Jahre statt, alle UN-Staaten müssen es absolvieren. Die Empfehlungen an Deutschland zur Verbesserung der Menschenrechtslage kann Berlin annehmen oder ablehnen. Nach der Anhörung im UN-Rat 2013 akzeptierte Deutschland mehr als 160 der 200 Empfehlungen. (epd/mig) Aktuell Politik

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