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Umarmung (Symbolfoto) © Z S @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Bayern

Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan

Erneut hat Deutschland abgelehnte Asylbewerber nach Kabul ausgeflogen. Laut bayerischem Innenministerium waren unter anderem Straftäter an Bord. Der bayerische Flüchtlingsrat übt scharfe Kritik an der Definitionspraxis. Selbst Personen mit falschen Papieren würden als Straftäter bezeichnet.

Donnerstag, 22.02.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 27.02.2018, 20:55 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Deutschland hat erneut Afghanen ohne Aufenthaltsrecht in ihr Heimatland abgeschoben. Ein gechartertes Flugzeug mit 14 abgelehnten Asylbewerbern an Bord startete am Dienstagabend vom Flughafen München nach Kabul, wie das bayerische Innenministerium mitteilte. Den Angaben zufolge waren unter den Abgeschobenen sechs Straftäter und drei Männer, die ihre Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität verweigerten. Außerdem sei ein als Gefährder eingestufter Afghane an Bord gewesen. Scharfe Kritik kam am Mittwoch vom bayerischen Flüchtlingsrat.

Nach Angaben des Innenministeriums mussten die Männer Deutschland verlassen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt habe. Von den Abgeschobenen hielten sich zehn zuletzt in Bayern auf. „Mit jeder konsequenten Abschiebung setzt der Rechtsstaat ein Zeichen“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

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Flüchtlingsrat kritisiert bayerisches Vorgehen

Der Flüchtlingsrat erklärte, Rechtsstaatlichkeit zeige sich „gerade im Umgang mit schutzsuchenden Menschen“. Das bayerische Vorgehen, Afghanen in Abschiebehaft zu nehmen, sei in mindestens zwei Fällen schon von den zuständigen Verwaltungsgerichten als rechtswidrig eingestuft worden.

Auch sei mindestens eine Person abgeschoben worden, die zu keiner der Personengruppe gehört, die abgeschoben werden dürfen. Das Innenministerium beweise eine „kaum zu überbietende Kreativität“ bei der Definition dieser Gruppen. Schon wer mit einem falschen Pass einreise und wegen Urkundenfälschung verurteilt werde, zähle demzufolge als Straftäter.

Bayerische Definition

Auch die bayerische Definition von „hartnäckiger Identitätsverweigerer“ sei nicht nachvollziehbar. Dazu zählen laut Flüchtlingsrat schon Geflüchtete, die ein Mal der Aufforderung einer Ausländerbehörde, ihren Pass vorzulegen, nicht nachgekommen seien – auch, wenn die Identität mittlerweile längst geklärt worden sei und ein Pass vorliege. „Bayern beteiligte sich mit zehn Flüchtlingen an der Sammelabschiebung – die übrigen 15 Bundesländer mit insgesamt nur vier – es wird ganz schön einsam um Bayern“, erklärte der Flüchtlingsrat.

Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der Sicherheitslage in dem Land heftig umstritten. (epd/mig) Leitartikel Politik

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