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Der Bundestag (Archivfoto)

Beschlossen

Familiennachzug bleibt bis Ende Juli ausgesetzt

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bleibt über Mitte März hinaus für weitere viereinhalb Monate ausgesetzt. Mit der Mehrheit von 376 Stimmen beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Übergangslösung.

Freitag, 02.02.2018, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.02.2018, 15:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen bleibt über Mitte März hinaus für weitere viereinhalb Monate ausgesetzt. Mit der Mehrheit von 376 Stimmen beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Übergangslösung. 248 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung gegen den Kompromiss von Union und SPD, vier enthielten sich. Wie aus dem detaillierten Ergebnis der Abstimmung hervorgeht, votierten auch 13 Vertreter der möglichen erneuten großen Koalition gegen den Kompromiss.

Bis Ende Juli will die mögliche neue große Koalition eine Neuregelung auf den Weg bringen, die ab August die Aufnahme von monatlich 1.000 Familienangehörigen ermöglicht. Auf dieses Kontingent haben sich Union und SPD bereits in den Sondierungsgesprächen geeinigt. Zusätzlich sollen weiterhin Visa in Härtefällen erteilt werden, die nicht auf das Kontingent angerechnet werden, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Bundestag sagte. Dies hatte die SPD in den Koalitionsgesprächen nachverhandelt.

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Von der Aussetzung des Familiennachzugs sind vor allem Syrer betroffen, denen als Bürgerkriegsflüchtlinge oftmals nur der untergeordnete subsidiäre Schutz zuerkannt wird. Anders als Flüchtlinge mit dem Schutzstatus nach der Genfer Konvention haben sie keinen Anspruch mehr, ihre Kernfamilie – also Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern – nach Deutschland nachzuholen.

Linke und Grüne: Unzumutbare Regelung

Linke und Grüne sehen darin eine unzumutbare Regelung. „Familienzusammenführungen zu ermöglichen, ist eine moralische Pflicht“, sagte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch (Linke). Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, Union und SPD machten aus einem Rechtsanspruch ein „Gnadenrecht“. Beide Parteien forderten einen Familiennachzug ohne Einschränkungen. Die FDP kritisierte die Festlegung auf 1.000 Fälle als willkürlich und forderte eine großzügigere Regelung. Die AfD will dagegen den Familiennachzug für diese Gruppe komplett verhindern.

Namen der Unions- und SPD-Abgeordneten, die gegen die Aussetzung des Familiennachzugs votiert haben:

CDU/CSU: Axel E. Fischer, Roderich Kiesewetter, Antje Tillmann

SPD: Ulrike Bahr, Marco Bülow, Cansel Kızıltepe, Daniela Kolbe, Hilde Mattheis, Susann Rüthrich, Nina Scheer, Manja Schüle, Svenja Stadler, Mathias Stein

Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände und Kirchen hatten wiederholt gegen die Aussetzung der Familienzusammenführungen kritisiert. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bezeichnete den Kompromiss von Union und SPD als „kleinherzig“. Ein reiches Land wie Deutschland könne mehr als 1.000 Menschen den Nachzug ermöglichen, sagte er dem epd. Der Migrationsexperte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Rekowski, wertete es als „fatale Entwicklung“, dass aus einem Recht „letztendlich ein Gnadenakt“ werde.

Härtefallregelung beruhigt Kritiker nicht

Dass zum Kontingent von 1.000 Menschen auch noch Härtefälle kommen können, beruhigt die Kritiker nicht. Solch eine Regelung galt schon während der Aussetzung des Familiennachzugs ab März 2016, fand aber selten Anwendung. Ende Dezember teilte das Auswärtige Amt mit, dass darüber im vergangenen Jahr gerade einmal 96 Menschen ein Visum erteilt wurde.

Die SPD fordert nun, diese Regelung künftig großzügiger anzuwenden. Sie müsse anders ausgelegt werden, um mehr Menschen helfen zu können, sagte die SPD-Abgeordnete Eva Högl im Bundestag. Für die konkrete Gestaltung der Neuregelung scheint sich dabei bereits jetzt neuer Streit anzukündigen. Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz sagte, die Härtefallregelung sei eng gefasst und es werde nicht daran gerüttelt. Bundesinnenminister de Maizière sagte in dieser Woche, die Härtefallregelung solle „wie bisher“ angewendet werden. Auch über die Kriterien für die Kontingent-Aufnahmen müssen Union und SPD noch verhandeln. (epd/mig) Aktuell Politik

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