Bundesanwaltschaft

Anklage gegen Franco A. wegen Vorbereitung eines Terroraktes

Gegen den mutmaßlich rechtsextremen Oberleutnant Franco A. hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Er habe einen Anschlag geplant, der als islamistischer Terrorakt eines Flüchtlings wahrgenommen werden sollte.

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlich rechtsextremen Oberleutnant Franco A. Anklage erhoben. Die Strafverfolger werfen dem 28-jährigen Bundeswehroffizier die Vorbereitung eines Terroraktes vor, wie der Generalbundesanwalt am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Franco A. wird sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten müssen. Die Anklage kommt unerwartet, da der Bundesgerichtshof erst Ende November den Haftbefehl gegen Franco A. aufgehoben hatte.

Der Offizier aus Offenbach war Ende April 2017 in Untersuchungshaft genommen worden. Er soll ein Attentat auf einen hochrangigen Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant haben. Dies habe er dann Asylbewerbern in die Schuhe schieben wollen. Hierzu habe Franco A. sich eine Tarnidentität als syrischer Kriegsflüchtling zugelegt und als solcher auch Asylbewerberleistungen erhalten.

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Vorwurf: Schwere staatsgefährdende Gewalttat

Konkret wird Franco A. den Angaben zufolge wegen der Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie wegen Diebstahls und Betrugs angeklagt. Er habe einen Anschlag geplant, der als islamistischer Terrorakt eines Flüchtlings wahrgenommen werden sollte, hieß es. Hätte er damit Erfolg gehabt, so die Bundesanwaltschaft, hätte das „besonderes Aufsehen erregt“ und in der Bevölkerung zu „dem allgemeinen Gefühl einer Bedrohung beigetragen.“

Der Bundesgerichtshof hatte Ende November erklärt, zwar werde der 28-Jährige durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet, diese seien aber teilweise unstimmig. Es sei nicht in hohem Maße wahrscheinlich, „dass er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete“, argumentierte das Gericht. Von Fluchtgefahr sei ebenfalls nicht auszugehen. (epd/mig)