Arbeitsgericht

Fremdenfeindliche WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund bei städtischen Angestellten

Die Stadt Worms darf Ordnungsamt-Angestellte, fremdenfeindliche Nachrichten in einer privaten WhatsApp-Gruppe verschickt haben, nicht kündigen. Der Wormser Oberbürgermeister will weitere Schritte prüfen. Dass städtische Mitarbeiter inakzeptables Gedankengut austauschen, sei „unerträglich“.

Der Austausch fremdenfeindlicher Bilder über eine private WhatsApp-Gruppe rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mainz gab am Mittwoch einer Kündigungsschutzklage von vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes statt (AZ: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243717).

Die städtischen Angestellten, drei Männer und eine Frau, hätten ihre privaten Smartphones benutzt. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass ihre Kommunikation nicht nach außen getragen würde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht dürfe es einem Arbeitnehmer nicht angelastet werden, wenn die Inhalte eines vertraulichen Gesprächs von einem Gesprächspartner an den Arbeitgeber gemeldet würden.

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Statt muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen

Dies sei die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Daher muss die Stadt Worms die vier Angestellten nun weiterbeschäftigen. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte unterdessen, dass gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wegen „rechtslastiger Äußerungen“ in der geschlossenen WhatsApp-Gruppe auch eine Strafanzeige erstattet worden sei. Die Prüfung des Sachverhalts sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Nachfrage mit.

Der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) teilte nach der Entscheidung mit, die Stadtverwaltung wolle das schriftliche Urteil prüfen und erst dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden. Die Stadt habe keine andere Möglichkeit gesehen, auf den Vorfall zu reagieren. „Der Gedanke, dass städtische Mitarbeiter, die ja auch häufig mit Bürgern mit Migrationshintergrund in Kontakt sind, solch absolut inakzeptables und verabscheuungswürdiges Gedankengut austauschen, ist für mich unerträglich, so dass es für uns keine andere Alternative als die fristlose Kündigung gab“. (epd/mig)