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Grenze zur Bundesrepublik Deutschland © Manolo Gómez @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Statistik

„Obergrenze“ könnte bis Ende 2017 erreicht sein

Die von der Union angestrebte Begrenzung auf 200.000 Flüchtlinge könnte bis Ende 2017 erreicht sein. Bisher wurden 140.000 Asylsuchende registriert. Kritik erntet weiterhin die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Donnerstag, 12.10.2017, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.10.2017, 16:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Zahl der in diesem Jahr nach Deutschland gekommenen Asylbewerber bewegt sich noch weit unter der vieldiskutierten „Obergrenze“. Wie aus der am Mittwoch vom Bundesinnenministerium in Berlin veröffentlichten September-Statistik hervorgeht, wurden bis Ende vergangenen Monats knapp 140.000 Asylsuchende registriert. Bewegt sich die Zahl der Neuzugänge bis Ende des Jahres auf dem aktuellen Niveau, würde die von der Union für die Zukunft angestrebte Begrenzung auf 200.000 Flüchtlinge bereits 2017 erreicht.

Im September kamen demnach rund 14.700 Flüchtlinge neu nach Deutschland, im August waren es gut 16.000, im Juli 15.000. Die drei Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen waren im September Syrien, Irak und die Türkei. 1.016 Asylgesuche von Türken wurden registriert. Im August waren es 962, im Juli 620.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied im September über mehr als 35.000 Asylanträge. Der Berg an Anträgen, der sich seit der Fluchtbewegung 2015 dort aufgestaut hatte, ist damit unter die 100.000er-Marke gesunken.

Weniger subsidiär Schutzberechtigte

Bei rund 18 Prozent der im September entschiedenen Anträge wurde Flüchtlingsschutz erteilt. Knapp 13 Prozent der Antragsteller erhielten den untergeordneten subsidiären Schutz, in neun Prozent der Fälle wurden Abschiebeverbote verhängt. 36,5 Prozent der Anträge wurden abgelehnt, der Rest anderweitig etwa durch Rücknahme oder das sogenannte Dublin-Verfahren erledigt.

Der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten lag damit im September niedriger als im Jahresdurchschnitt (knapp 17 Prozent). Mit dem untergeordneten Schutzstatus ist es derzeit nicht möglich, seine nahen Angehörigen nach Deutschland zu holen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe läuft im März 2018 aus, sofern sie vom Gesetzgeber nicht verlängert wird. Dies ist unter den Partnern der möglichen künftigen Bundesregierung umstritten.

Linke: Schlechte Politik mit unhaltbaren Prognosen

Linkspolitikerin Ulla Jelpke kritisiert, dass der Familiennachzug zu Flüchtlingen bisher deutlich geringer ausfällt, als prognostiziert. „Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist“, so Jelkpe.

Viel zu häufig werde „mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht“, so die Linkspolitikerin weiter. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. „Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest“, erklärt Jelpke. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Kai Diekelmann sagt:

    Sorry, aber der Unions-Definition für die eigentlich gemeinte „Obergrenze“ ist dann doch ein bisschen differenzierter/komplizierter. Gezählt werden sollen nicht nur neu gestellte Asylanträge, sondern auch Familiennachzüge, Relocation-, Resettlement-Fälle; andererseits sollen die Abschiebungs-, freiwillige Rückkehr- und Dublin-Rücküberstellungs-Fälle von o.g. Zugängen abgezogen werden. „Nur“ die Differenz zwischen Zu- und Abgängen soll nicht größer sein als 200.000 jährlich. Steuern lassen sich bei den Zugängen Familiennachzug, Relocation und Resettlement. Diese Instrumente sollen vermutlich noch defensiver eingesetzt werden – auch weil den Fachleuten klar ist, dass die vollmundige Ankündigung konsequenterer Rückführung Abgelehnter höchst schwierig zu verwirklichen sein wird. Ob in den Koalitionsverhandlungen noch deutliche Lockerung erreicht wird???