Gespanntes Warten

Der Streit über Bürgschaften für Flüchtlinge

Viele Flüchtlingshelfer haben sich verpflichtet, befristet für Aufenthaltskosten von Flüchtlingen aufzukommen. Jetzt werden sie zur Kasse gebeten. Dagegen klagen mehrere Betroffene. Es geht um mehrere Zehntausend Euro.

Bürgschaften für Flüchtlinge haben schon mehrfach die Gerichte beschäftigt: Bundesweit hatten sich Helfer verpflichtet, befristet für Aufenthaltskosten von Flüchtlingen aufzukommen. Jobcenter fordern nun die entstandenen Kosten von den Bürgen zurück. Dagegen klagen mehrere Betroffene. Dabei geht um mehrere Zehntausend Euro.

Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelte am Donnerstag zunächst nicht wie anberaumt über Klagen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für syrische Flüchtlinge übernommen hatten. Die beiden Kläger zogen ihre Klagen vorerst zurück, weil sie befürchten, sie könnten aus formalen Gründen unzulässig sein. Die Bürgen hatten vom Jobcenter des Lahn-Dill-Kreises noch gar keine Bescheide über zu tragende Kosten erhalten. Um deren Rechtmäßigkeit sollte es vor Gericht gehen.

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Die Flüchtlingsbürgen aus dem Lahn-Dill-Kreis vertreten die Ansicht, dass ihre Zahlungsverpflichtung erloschen ist. Durch die Gewährung von Asyl habe sich der Status der Flüchtlinge geändert. Insgesamt liegen nach Gerichtsangaben rund 20 Klagen vor.

Gespanntes Warten

Betroffene erwarten den Ausgang des ersten Verfahrens dieser Art in Hessen mit Spannung, denn es gibt bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Danach gelten die Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der Lebenshaltungskosten auch nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus fort. Die Leipziger Richter hatten damit die Regelung des Integrationsgesetzes vom August 2016 bestätigt, wonach die Verpflichtungen für fünf Jahre gelten, für „Altfälle“ wurde die Frist auf drei Jahre reduziert.

Hintergrund der Streitereien sind unterschiedliche Rechtsauffassungen der Behörden. Im Kern geht es um eine Bestimmung im Aufenthaltsgesetzes und die Frage, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert – und damit die Bürgschaft endet. Eine Auffassung, die auch das Wiesbadener Innenministerium teilt. Ex-Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sah das jedoch anders. Sie wies die Jobcenter an, bei Bürgen die Außenstände einzufordern. (epd/mig)