Islamfeindlichkeit, Düsseldorf, Staatsanwaltschaft, Polizei, Kopftuch
An dieser Haltestelle wurde Yasmin beleidigt und von der Angreiferin (rechts) beleidigt und angegriffen © Google Maps (links), Yasemin (rechts)

Studentin mit Kopftuch

Beleidigt und geschlagen, von Polizei und Justiz im Stich gelassen

Eine junge Studentin wird auf offener Straße wegen ihres Kopftuchs beleidigt und verprügelt. Trotz Täterfotos und Augenzeugen schließt der Staatsanwalt die Akte: Täter unbekannt. Auf Nachfrage des MiGAZIN räumt die Polizei Fehler ein. Das Opfer appelliert an die Politik. Von Ekrem Şenol

Von Freitag, 29.09.2017, 4:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.07.2022, 14:07 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Es ist der 13. Juli 2017. Yasemin (20, Name geändert) steigt kurz nach 10 Uhr an der Düsseldorfer Bahnhaltestelle Löricker Straße aus der Bahn. Sie ist auf dem Weg zum türkischen Konsulat. Sie studiert im vierten Semester Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf und braucht für ein Auslandssemester in der Türkei eine Bescheinigung. Ihre Vorfreude auf neue Einblicke und Erfahrung im Land ihrer Wurzeln ist groß. Bisher kennt sie die Türkei nur aus dem Urlaub mit ihren Eltern. Yasemin ist in Deutschland geboren und deutsche Staatsbürgerin.

„Schönes Kopftuch“, sagt eine Stimme hinter Yasemin. Sie ist noch dabei, sich an der unbekannten Haltestelle zu orientieren. Sie dreht sich um. Eine ältere Dame guckt sie an. „Danke sehr“, lächelt Yasemin zurück. Sie ist überrascht über die Freundlichkeit. Das gibt es nicht oft, geht ihr noch durch den Kopf, als die geschätzt 60-Jährige plötzlich laut wird: „Ihr kotzt mich an! Das Kopftuch hat hier nichts zu suchen. Verlasst das Land!“

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Islamfeindliche Straftaten bleiben oft ungeahndet

Yasemin ist überrascht. Sie versucht die Frau darüber aufzuklären, dass sie andere Menschen nicht einfach so auf offener Straße beleidigen darf. „Ich kleide mich, wie ich es will. Sie können mir das nicht vorschreiben.“ Yasemin hat schon häufiger von solchen Vorfällen gehört in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis. Dass es diesmal sie trifft, überrascht sie trotzdem.

In den allermeisten Fällen bleiben solche Delikte ungeahndet, weiß Yasemin aus den Erfahrungsberichten aus ihrem Umfeld. In den meisten Fällen werden die Delikte von den Betroffenen nicht angezeigt, und wenn doch, kann der Täter in den allermeisten Fällen nicht ermittelt werden. Diesmal soll es anders sein. „Ich rufe jetzt die Polizei“, kündigt sie an. Als sie zu ihrem Handy greift, wendet sich die ältere Frau ab. Sie will offenbar fliehen. Yasemin bemerkt das und macht kurzerhand Fotos von der Frau, um ihre Identität festzuhalten. Diesmal soll die Tat nicht folgenlos bleiben.

Sie packt Yasemin am Kopftuch…

Mit den Fotos ist die Frau überhaupt nicht einverstanden. Vergeblich versucht sie noch ihr Gesicht zu verdecken und wird kurz darauf handgreiflich. Sie packt Yasemin am Kopftuch, zieht es runter, würgt sie, schlägt ihr ins Gesicht und wiederholt ihre islam- und ausländerfeindlichen Beleidigungen. Dabei versucht die Angreiferin vergeblich, das Handy von Yasemin an sich zu reißen, kann aber nur die Kopfhörer greifen. Sie ist deutlich größer als die 20-Jährige und kräftiger gebaut. Yasemin kann nur schreiend um Hilfe rufen. Ohne Erfolg. Zahlreiche Passanten gucken weg, ignorieren sie und laufen weiter.

Für einen Moment kann sich Yasemin von der Angreiferin befreien und rennt in eine nahegelegene Sparkassen-Filiale. Die Frau folgt ihr. Yasemin, sichtlich mitgenommen, bittet die Sparkassen-Mitarbeiter darum, die Polizei zu rufen. Daraufhin macht die 60-Jährige kehrt und rennt aus der Bank. Eine Mitarbeiterin erkennt die Situation und läuft der Frau noch hinterher, kann sie jedoch nicht mehr fassen.

„Ich habe ein Foto von der Angreiferin.“

Um Yasemin kümmern sich derweil zwei Sparkassen-Mitarbeiter in einem Büro im hinteren Bereich der Filiale. Nach etwa 40 Minuten kommen drei Polizisten. Yasemin schildert den Beamten den Vorfall. „Können Sie uns die Frau beschreiben“, fragt einer der Polizisten. Daraufhin zückt Yasemin ihr Handy und zeigt das Foto von der Frau: „Ich brauche sie nicht zu beschreiben, ich habe Fotos von ihr“. Die Polizisten werfen einen flüchtigen Blick darauf und bitten Yasemin, die Frau trotzdem zu beschreiben. Yasemin ist verwundert, kommt der Bitte jedoch nach. Eine Mitarbeiterin der Bank bietet sich der Polizei als Zeugin an.

Nach dem ersten Schock sucht Yasemin einen Arzt auf. Er attestiert der Studentin „Angstzustand“ und diagnostiziert „Kratzwunden an der rechten Wange und am linken Oberlid“ sowie „Schwellungen und Schmerzen im linken Wangenbereich und Schmerzen im rechten Oberschenkel mit Myalgien“. Die 20-Jährige wird aufgrund der „seelischen Belastungen“ für „mindestens 14 Tage studienunfähig“ erklärt.

Staatsanwaltschaft: Ermittlungsverfahren eingestellt

Fünf Wochen nach dem Vorfall erhält Yasemin ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. „Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte“, heißt es darin. „Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit keinen Erfolg“, heißt es weiter. Als Tatvorwurf führt die Staatsanwaltschaft lediglich „Beleidigung“ an.

Yasemin ist überrascht, ratlos, wütend. Ihr schwirren viele Fragen durch den Kopf: Warum nur „Beleidigung“ und nicht auch Körperverletzung? Gibt es einen besseren Hinweis als ein Foto, um einen Täter zu ermitteln? Und warum hat die Polizei kein Interesse daran gezeigt? Fragen, die sie nicht loslassen. Mitte September entscheidet sie sich, Rat und Hilfe zu holen. Sie wendet sich an den Antidiskriminierungsverband Fair-International e.V. und an das MiGAZIN. „Wenn schon Täter nicht ermittelt werden und Opfer alleine gelassen werden, dann soll wenigstens die Öffentlichkeit davon erfahren“, erklärt Yasemin.

Oberstaatsanwalt: Es gibt keine Kategorie für Islamfeindlichkeit

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, der zugleich Oberstaatsanwalt ist, teilt dem MiGAZIN im Gespräch mit, dass es in der Akte keinen Hinweis auf Tatvorgänge innerhalb der Sparkassen-Filiale gibt. Ein Foto enthalte die Akte ebenfalls nicht. Und weil die Straftat nicht schwer genug gewesen sei, sei das Ermittlungsverfahren nach Aktenlage entschieden und eingestellt worden. Offenbar habe das MiGAZIN, so der Oberstaatsanwalt, keine Ahnung davon, mit welchen schweren Fällen sich die Staatsanwaltschaft befassen müsse. Die Fragen der Redaktion seien nicht nachvollziehbar. Und „selbstverständlich“ sei auch wegen Körperverletzung „ermittelt“ worden, auch wenn in dem Schreiben nur „Beleidigung“ stehe.

Auf Nachfrage teilt der Oberstaatsanwalt außerdem mit, dass die Tat wahrscheinlich als politisch motivierte Straftat eingestuft worden ist, „vermutlich“ in der Kategorie Fremdenfeindlichkeit. Die Frage, ob der Vorfall nicht in der Unterkategorie „islamfeindlich motivierte Straftat“ hätte eingestuft werden müssen, verneint der Oberstaatsanwalt. Auch hier habe das MiGAZIN offenbar „keine Ahnung“, wie die Staatsanwaltschaften arbeiteten. Eine Unterteilung nach Islamfeindlichkeit gebe es nicht. „Wo kämem wir auch hin, wenn wir auch noch Religion und Herkunft unterscheiden müssten?“ Nur zu Antisemitismus werde einmal im Jahr ein Bericht herausgegeben.

Exkurs: Erfassung islamfeindlicher Straftaten

Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde im Jahr 2016 eine gesonderte Erfassung antimuslimischer Straftaten ab dem 1. Januar 2017 für alle Bundesländer verbindlich beschlossen. Ziel war es unter anderem, islamfeindlichen Alltagsrassismus zu bekämpfen sowie die Sicherheitsbehörden für diesen Phänomenbereich zu sensibilisieren.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen teilt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit, dass mit Stand vom 14. August 2017 insgesamt 93 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund erfasst wurden. Vier davon waren Gewaltdelikte – Yasemins Körperverletzung ist in dem Bericht nicht aufgeführt. 88 dieser Straftaten waren politisch rechts motiviert. Festgenommen wurden der Vorlage zufolge zwei Personen, beide weiblich und deutsche Staatsbürgerinnen. Ob Anklagen erhoben wurden und ob es Verurteilungen gab, kann die Landesregierung der Vorlage zufolge nicht beantworten. Das EDV-System sei „nicht für eine Auswertung islamfeindlicher Straftaten eingerichtet“.

Staatsanwalt: Kein Grund für Ermittlungen

Für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen sieht der Oberstaatsanwalt im Gespräch mit dem MiGAZIN keinen Anlass. Warum die Polizei keine Fotos der Angreiferin sichergestellt hat, warum keine Augenzeugen in der Sparkasse befragt wurden und warum die polizeiliche Schilderung des Tathergangs Lücken aufweist, könne nur die Polizei beantworten.

Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Düsseldorf wiederum brauchte fünf Tage, um der Redaktion mitzuteilen, dass die zuständigen Polizeibeamten nicht befragt werden konnten, weil sie im Urlaub seien.

Polizei räumt Fehler ein, Neubewertung der Akte

Einen Fehler gestand die Polizei-Sprecherin jedoch ein: Die Akte sei versehentlich an die Staatsanwaltschaft geschickt worden und nicht wie vorgesehen an den Staatsschutz, die bei politisch motivierten Straftaten ermittelt. Wäre die Akte in den richtigen Händen gelandet, wäre das Foto „ganz bestimmt“ gesichert worden, so die Sprecherin.

Nach der MiGAZIN-Anfrage habe sich die Polizei den Vorfall noch einmal „angeguckt“ und komme nun zu dem Schluss, dass weitere Ermittlungen durchaus Erfolg versprechen. Dies werde die Polizei der Staatsanwaltschaft herantragen, die Entscheidung liege jedoch bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt.

Yasemin: Was tut die Politik?

Wann darüber entschieden wird, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem MiGAZIN nicht sagen. Der zuständige Staatsanwalt sei ebenfalls im Urlaub.

Yasemin ist zumindest ein stückweit erleichtert über die Ankündigung der Polizei, die Akte erneut weiterleiten zu wollen. „Ich möchte einfach nur, dass Personen, die anderen Menschen wegen ihrer Herkunft oder Religion Schaden zufügen, nicht einfach davonkommen und sich verantworten müssen.“ Die Jura-Studentin appelliert an die Politik, Sicherheitsbehörden und Justiz noch stärker zu sensibilisieren. „Ich bin fassungslos darüber, dass ein Oberstaatsanwalt offenbar nicht einmal weiß, dass islamfeindliche Straftaten separat erfasst werden. Wie kann das sein? Was tut die Politik?“ Leitartikel Panorama

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  1. Norasism sagt:

    Wenn Sie dir wieder über den Weg läuft sofort die Polizei anrufen

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