Bundestagswahl

Demokratie-Verein fordert Wahlrecht für Ausländer

Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert ein Ausländerwahlrecht für Menschen, die seit längerem in Deutschland leben. Es müsse geprüft werden, ob der Wahl-Ausschluss ganzer Gruppen gerechtfertigt sei.

Vor der Bundestagswahl am 24. September fordert der Verein „Mehr Demokratie“ ein Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung sowie für Ausländer, die seit längerem in Deutschland leben. Zudem sollte das aktive Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden, erklärte der Verein am Dienstag in Berlin. Menschen, die bisher von Wahlen ausgeschlossen sind, müsse das Wahlrecht eingeräumt werden.

„In einer Demokratie ist grundsätzlich jedem Menschen das Recht zuzugestehen, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Die Gesellschaft muss überprüfen, ob es gerechtfertigt ist, ganzen Gruppen das Wahlrecht vorzuenthalten“, sagte Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie“, Ralf-Uwe Beck. Für rund 80.000 behinderte Menschen, die dauerhaft voll betreut werden, sei es überfällig, sie nicht länger von Wahlen auszuschließen.

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Der Verein verwies darauf, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung in der Hälfte der EU-Staaten wählen dürften. Es lasse sich von außen kaum feststellen, ob einem Menschen eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung zuzutrauen sei oder nicht. Es müsse den Menschen selbst überlassen werden, ob sie sich als fähig ansehen, sich zu beteiligen.

Ausländerwahlrecht

Dies gelte auch für Jugendliche, erklärte der Verein. Wie bei der Mehrheit der Kommunalwahlen und bei Landtagswahlen in vier Bundesländern sollten Jugendliche mit 16 Jahren auch an der Bundestagswahl teilnehmen können.

Zudem fordert „Mehr Demokratie“ ein Ausländerwahlrecht für Menschen, die seit längerem in Deutschland leben. „Wer Teil dieser Gesellschaft und von politischen Entscheidungen betroffen ist, sollte auch eine Stimme haben, die zählt“, sagte Beck: „Eine gelingende Integration ist auch davon abhängig, ob die Menschen Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen dürften.“ Der Verein verwies darauf, dass in 15 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen zumindest auf kommunaler Ebene ein Ausländerwahlrecht bereits realisiert sei. (epd/mig)