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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

Streit

Berliner Senat wirft BAMF Abwesenheit in Gerichtsverfahren vor

Der Berliner Senat wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mangelnde Zusammenarbeit bei Asylgerichtsverfahren vor. Das Bundesamt keilt zurück und attestiert dem Berliner Verwaltungsgericht, zu langsam zu arbeiten.

Donnerstag, 03.08.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.08.2017, 12:34 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Berliner Senat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) streiten um die Zusammenarbeit bei Asylgerichtsverfahren. Die Senatoren für Justiz, Finanzen und Soziales warfen dem Bundesamt am Mittwoch mangelnde Mitarbeit bei der gerichtlichen Überprüfung von Asylverfahren vor. Derzeit bearbeite das Verwaltungsgericht Berlin rund 13.000 Asylverfahren, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in der Hauptstadt. Das Bamf wirke jedoch bei der Bearbeitung der Prozesse nicht ausreichend mit. In aller Regel erschienen keine Vertreter des Bundesamtes vor Gericht und Anfragen des Gerichts zu einzelnen Verfahren würden nicht beantwortet. „Wir sind weit davon entfernt, was wir uns in einem Rechtsstaat wünschen“, sagte Behrendt.

Die Dauer der Verfahren wachse deshalb, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht personell von 93 auf derzeit 113 Richter deutlich aufgestockt wurde. Für 2018/2019 sollen zudem zusätzliche weitere 16 Richter eingestellt werden, sagte Behrendt. Anders als in anderen Verwaltungsbereichen, wie beispielsweise dem Auswärtigen Amt bei Visastreitigkeiten üblich, schicke das Bamf keine Vertreter zu den Verfahren, obwohl das Gericht auf die Unterstützung des Bundesamtes als Entscheidungsinstanz angewiesen sei. Stattdessen werde bei Verfahrensfragen auf eine telefonische Hotline des Bundesamtes verwiesen. Ähnliche Erfahrungen machten auch andere Bundesländer.

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Das Bundesamt wies die Vorwürfe am Mittwoch zurück. Tatsächlich erschienen Vertreter des Amtes zumeist nur bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung in der Regel vor den Oberlandesgerichten (OVG) als nächsthöhere Instanz. Ansonsten sei dafür die spezielle Hotline eingerichtet worden. Hier könnten Mitarbeiter der Migrationsbehörde den Gerichten Auskünfte zu Verfahrensständen und Hintergründen geben, betonte der Leiter der Berliner Außenstelle des Bamf, Wolfgang Meier.

BAMF: VG Berlin arbeitet mit „Schneckenpost“

Ein Grund für die verzögerten Verfahren in Berlin sieht Meier auch in der umständlichen Bearbeitung von Akten beim Berliner Verwaltungsgericht. Während das Bundesamt seine Akten elektronisch an die Gerichte übermittle, erfolge umgekehrt der Schriftverkehr noch per „Schneckenpost“, sagte Meier. Diese Schriftstücke müssten vom Bundesamt dann erst wieder eingescannt und den Akten zugefügt werden. Während das Verwaltungsgericht Hamburg, das seine Verwaltung voll digitalisiert habe, im vergangenen Monat 307 Verfahren entschied, seien es in Berlin nur 62 gewesen.

Viele der Klagen richteten sich zudem gegen Entscheidungen des Bundesamtes, syrischen Antragstellern nur einen subsidiären Schutz einzuräumen, sagte Bamf-Abteilungsleiter Andreas Jödecke. Der subsidiäre Schutz schließt einen Familiennachzug aus. Während bundesweit die meisten Verwaltungsgerichte derartige Klagen zurückwiesen gebe es dazu im Berliner Verwaltungsgericht unterschiedliche Ansichten. Auch das führe zu Verzögerungen, sagte Jödecke. (epd/mig) Aktuell Politik

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