"Dramatische Lage"

Verwaltungsgerichte überlastet durch Asylklagen

Die Zahl der Asylklagen in Deutschland bringen Verwaltungsgerichte dem Richterbund zufolge an ihre Grenzen. Die Lage sei mit mehr als 250.000 anhängigen Verfahren dramatisch. Experten sehen das Bundesamt in der Pflicht. Fehlerhafte Asylbescheide trugen zur Situation bei.

Die Verwaltungsgerichte in Deutschland sehen sich durch die große Zahl von Asylklagen völlig überlastet. „Die Lage ist dramatisch, wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland in Hannover. Vor deutschen Gerichten seien derzeit Verfahren von mehr als 250.000 Personen anhängig. „Eine derartige Zahl an Verfahren kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Dauer nicht aushalten.“ Irgendwann breche alles zusammen.

„Das ist wie bei einem Motor, der im roten Bereich gefahren wird“, sagte Seegmüller: „Eine Zeit lang geht es gut, aber nicht dauerhaft.“ Der Jurist erwartet für das gesamte Jahr 2017 eine Verdoppelung der Verfahren gegenüber dem Vorjahr. Doch es fehlten Richter und Personal, teilweise auch Räume und IT-Kapazitäten. „Die Justizverwaltungen sind zwar gewillt aufzustocken, aber sie finden das dringend benötigte Personal immer schwerer.“

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Fehlerhafte Asylbescheide

Die Zahl von 250 .000 klagenden Asylbewerbern ergibt sich dem Redaktionsnetzwerk zufolge aus einem Abgleich der Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit denen der EU-Behörde Eurostat. Die Brüsseler Statistiker rechnen Asylbewerber, die gegen ihren Bescheid klagen, zur Gesamtzahl der Asylsuchenden dazu, das Bundesamt klammert sie aus. Eurostat nennt für April 2017 rund 483.000 Asylbewerber, das Bundesamt 232.000. Die Differenz von rund 250.000 seien diejenigen, die gegen ihren Bescheid klagten.

Das Bundesamt für Flüchtlinge steht seit Langem in der Kritik, fehlerhafte Asylbescheide zu erlassen. Die Erfolgsaussichten vor Gericht gegen Ablehnungsbescheide schäten Experten in vielen Fällen als hoch ein. Häufig reagiere das Bundesamt auch bei offensichtlichen Mängeln nicht und überlasse aus eigener Überforderung die Prüfung den Richtern. (epd/mig)