Neues vereinfachtes Verfahren

Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei

Scheidung ist ein langwieriges Verfahren. Noch komplizierter wird es, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Je nach Herkunftsland muss man sich quasi zwei Mal scheiden lassen. Die Türkei hat auf Beschwerden reagiert und das Verfahren vereinfacht. Ein Überblick:

In der Europäischen Union (EU) gelten besondere Regelungen zur Anerkennung ausländischer Scheidungen. In den EU-Mitgliedsstaaten werden ausländische Entscheidungen der Justiz in Ehesachen grundsätzlich als rechtlich bindend angesehen. Ein besonderes Anerkennungsverfahren vor den ausländischen Gerichten muss nicht durchgeführt werden.

Außerhalb des EU-Raumes steht es jedoch den Staaten frei, ob und inwiefern ausländische Scheidungen anerkannt werden. In der Türkei etwa war es bisher schwierig und zeitintensiv, einer ausländischen Scheidung rechtliche Geltung zu verleihen. Das hat sich seit April 2017 grundlegend geändert.

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Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei – das bisherige Verfahren

Die Auflösung einer binationalen Ehe ist zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie erfolgte. Bei Auslandsbezug zur Türkei gilt die Ehe dort fort, selbst wenn Sie von einem deutschen Gericht bereits geschieden wurde. Das bedeutet, dass das Ehepaar in den türkischen Personenstandsbüchern bzw. Melderegistern weiterhin als verheiratet eingetragen ist. Türkische Behörden sind an ausländische Scheidungsbeschlüsse nicht gebunden. Das Band der Ehe ist also nicht vollständig aufgelöst.

Bisher musste ein Anerkennungsverfahren vor den türkischen Gerichten eingeleitet werden. Damit waren viele praktische Hindernisse verbunden. Die Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei lief ähnlich einem Klageverfahren ab. So mussten beide Seiten in der Türkei eine Adresse haben, an die die Gerichtsdokumente versandt werden konnten.

In der Praxis musste also ein türkischer Rechtsanwalt beauftragt werden, um langwierige Zustellungen ins Ausland zu vermeiden. Die Rechtsvertretung vor Ort konnte dann auch den Gerichtstermin wahrnehmen, bei dem über die Anerkennung der Scheidung geurteilt wurde. Erschwerend kam hinzu, dass die notwendigen Anwaltsvollmachten von einem Notar beglaubigte werden mussten.

Die praktischen Herausforderungen bei der Scheidungsanerkennung in der Türkei waren:

Das Verfahren vor den türkischen Gerichten war zudem in hohem Maße formalisiert und kostspielig.

Die wesentlichen Änderungen im Anerkennungsverfahren

Am 29. April 2017 wurde mit dem rechtmäßigen Dekret Nr. 690 die Anerkennung von ausländischen Scheidungen in der Türkei wesentlich vereinfacht.

Zentral für die Änderung der Gesetzeslage ist, dass der Scheidung nun auf Verwaltungswegen in der Türkei Geltung verliehen werden kann. Es ist nun nicht mehr erforderlich, ein türkisches Gericht anzurufen.

Hat ein ausländisches Gericht die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, kann bei der zuständigen Behörde in der Türkei ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind vergleichsweise überschaubar:

Keine Anerkennung von Unterhaltsansprüchen in der Türkei

In Deutschland ist es üblich, mit der Scheidung zugleich Regelungen über den Unterhalt zu treffen. Juristen sprechen hier von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auf diesem Wege können die Partner einvernehmliche Regelungen über Zeit nach der Trennung treffen. Kann hier keine Einigung erzielt werden, ist das Familiengericht aufgerufen, verbindlich über die Trennungsfolgen zu entscheiden.

Die neuen Rechtsgrundlagen in der Türkei kommen hier jedoch nicht zur Anwendung. Es geht alleine um die Anerkennung der ausländischen Scheidung und die Änderungen in den Personenregistern.

Die Scheidungsfolgen in ausländischen Gerichtsentscheidungen sind in der Türkei jedoch nicht wirksam. Die geschiedenen Ehegatten haben auch nicht die Möglichkeit, diese auf dem Verwaltungsweg durchzusetzen. Vielmehr muss in solchen Fällen das zuständige Gericht angerufen und die Unterhaltsansprüche in der Türkei klageweise erkämpft werden. Das einschlägige Verfahren entspricht dem der bisherigen Rechtslage.

Fazit und ungeklärte Fragen

Auch wenn die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Scheidungen in der Türkei für viele binationale Ehen erhebliche Vorteile bringt, sind noch nicht alle praktischen Hindernisse beseitigt. Die Scheidungsfolgen müssen weiterhin vor den türkischen Gerichten durchgesetzt werden. Langwierige und kostspielige Prozesse sind hier weiterhin an der Tagesordnung.

Ungeklärt ist auch die Frage, wann eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts der türkischen Rechtsordnung „offensichtlich widerspricht“. Dies ist eine notwendige Voraussetzung der Scheidungsanerkennung vor türkischen Verwaltungsbehörden. Wie die Praxis hiermit umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Im Ergebnis handelt es sich um eine begrüßenswerte Gesetzesänderung, die für viele geschiedene Ehepaare eine enorme Erleichterung mit sich bringen wird. (hs)