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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

Überraschene Wendung

BAMF-Chefetage und Personalrat einigen sich vor Gericht

Der Streit zwischen dem BAMF und dem Personalrat um die rechtswidrige Einstellung von Mitarbeitern hat ein überraschendes Ende gefunden. Die Parteien einigten sich vor Gericht, die Gründe sind unbekannt.

Mittwoch, 05.07.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.07.2017, 16:40 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich am Dienstag in München vor Gericht mit dem Personalrat im Streit um die rechtswidrige Einstellung von 343 Mitarbeitern geeinigt. Eine Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) bestätigte eine Einigung der Parteien in den beiden anhängigen Verfahren.

Konkret hätten sich BAMF-Chefetage und Personalrat darauf verständigt, dass den rechtswidrig eingestellten Sachbearbeitern nicht gekündigt wird, aber ihre befristeten Verträge im Januar 2018 auslaufen. Im zweiten Fall erklärte sich die Behördenleitung dazu bereit, Schichtarbeit künftig erst nach einer Anhörung des Personalrates anzuordnen.

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Anhörung des Personalrates ignoriert

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Personalrat und BAMF-Spitze war die Einstellung von rund 750 neuen Mitarbeitern, die in der Behörde unbearbeitete Asylanträge abarbeiten sollten. Hierbei soll die BAMF-Spitze um den damaligen Behördenleiter Frank-Jürgen Weise die vorgeschriebene Anhörung des Personalrates bewusst ignoriert haben.

Das habe auch der Dienststellenleiter, der sich nach eigenen Angaben humanitärem Druck ausgesetzt gesehen habe, während des Verfahrens bestätigt, stellte das Ansbacher Verwaltungsgericht in erster Instanz im August 2016 fest. Laut der Gerichtsentscheidung waren die Einstellung der Mitarbeiter und die Anordnung der Schichtarbeit rechtswidrig.

Grund für Einigung unbekannt

Weshalb der Personalrat trotz seiner juristischen Erfolg vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht nun vor einer Entscheidung in zweiter Instanz auf eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung eingegangen ist, ist nicht bekannt. Vertreter des Gesamtpersonalrates waren nicht erreichbar, Vertreter des örtlichen Personalrates in Nürnberg wollten nicht mit der Presse sprechen.

Juristisch abgeschlossen ist die Angelegenheit jedoch noch nicht. Beiden Einigungen vor Gericht muss der Gesamtpersonalrat noch bis zum 25. Juli zustimmen. Geschieht das nicht, wird der BayVGH doch noch eine schriftliche Entscheidung in beiden Angelegenheiten fällen. (epd/mig) Aktuell Recht

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