Innenausschuss

Keine Entscheidung mehr im Bundestag über Familiennachzug

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bleibt weiter ausgesetzt. Anträge von Grünen und Linken wurden im Innenausschuss auf die lange Bank geschoben. Linke-Politikerin Jelpke wirft Union und SPD Blockade vor.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären Schutz bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Der Innenausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition, über Anträge von Grünen und Linken zur Abschaffung dieser Regelung nicht mehr in dieser letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause abzustimmen, wie die Linken-Politikerin Ulla Jelpke in Berlin mitteilte. Sie kritisierte die Blockade. Familien, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland wollen, würden so auf lebensgefährliche Fluchtrouten gezwungen, sagte die Innenexpertin.

Der Familiennachzug für die Gruppe subsidiärer Schutzberechtigter war mit dem Asylpaket II ab März 2016 ausgesetzt worden und gilt bis Mitte März 2018. Betroffen sind vor allem Syrer, die nach Inkrafttreten der Regelung immer häufiger als subsidiär Schutzberechtigte und nicht als politisch Verfolgte nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Sie dürfen Kinder, Ehepartner oder – im Fall minderjähriger Kinder – die Eltern nicht nach Deutschland holen wie andere Flüchtlinge.

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Breite Kritik

Opposition, Sozialverbände und Kirchen kritisieren diese Regelung, auch weil sie sie für kontraproduktiv bei der Integration halten. Grüne und Linke hatten Anträge zur Rücknahme der Aussetzung gestellt, die auch in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss behandelt wurden. Zur Abstimmung kam es nicht, weil die Koalitionsmehrheit das im Ausschuss blockierte. Die Union will an der Aussetzung festhalten. Die SPD wäre dagegen bereit gewesen, die Regelung wieder zu streichen.

Pro Asyl hatte zuvor an Union und SPD appelliert, im Sinne des Familienverständnisses der beiden großen Parteien die umstrittene Regelung aufzuheben. „Die Gefahr, der zurückgebliebene Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten ausgesetzt sind, ist groß“, erklärte die Organisation. Manche könnten nicht mehr warten und wagten sich sogar mit kleinen Kindern auf die gefährlichen Fluchtrouten. Ende März 2017 sei die Familie eines in Deutschland subsidiär Geschützten in der Ägäis ertrunken, weil sich die Frau mit den zwei kleinen Kindern nach zwei Jahren der Trennung auf dieser Route auf den Weg gemacht habe, erklärte Pro Asyl. (epd/mig)