Gegen Geld

Frauen suchen sich Scheinväter für Aufenthaltstitel

Etwa 5.000 Euro soll eine Vaterschaftsanerkennung kosten. Ein lukratives Geschäft für Deutsche Männer und ausländische Frauen. Denn, kommt das Kind als Deutscher zur Welt, darf die Mutter in Deutschland bleiben. Einem Medienbericht zufolge gibt es 700 Fälle allein in Berlin.

Immer mehr Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa bezahlen nach einem Medienbericht deutsche Scheinväter, um legal in Deutschland bleiben zu können. Allein in Berlin gebe es bis zu 700 Fälle, berichtete am Dienstag der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Polizei und Staatsanwälte vermuteten einen großangelegten bundesweiten Betrug.

Die schwangeren Frauen kämen meist mit einem Touristenvisum nach Deutschland, wo sie während der Zeit des Mutterschutzes Asyl erhielten. Laut RBB zahlen sie bis zu 5.000 Euro für eine Vaterschaftsanerkennung. Damit habe das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter dürfe legal in Deutschland bleiben. Unterhalt für die Kinder zahlen die Scheinväter nicht, da sie oft von Sozialhilfe leben.

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Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin sagte dem RBB, dass die Anzahl solcher Scheinvaterschaften in Berlin in den vergangenen Monaten gestiegen sei. Es habe Personen gegeben, die über zehn Vaterschaften anerkannt hätten.

Nazi-Vater für vietnamesisches Kind

Der RBB recherchierte nach eigenen Angaben unter anderem Fälle, bei denen die Glaubwürdigkeit der Vaterschaft zweifelhaft sei. So habe ein 28-jähriger Deutscher die Vaterschaft für ein vietnamesisches Kind anerkannt, obwohl er mehrfach wegen des Tragens von verfassungsfeindlichen Symbolen verurteilt wurde und auf seiner Facebook-Seite mit der NPD sympathisiere.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), sagte dem Sender, dass die Dunkelziffer solcher Fälle erheblich sei, es aber viele Hinweise von den Ausländerbehörden gebe. Bisher hätten die Behörden kaum Möglichkeiten, gegen die missbräuchlichen Scheinvaterschaften vorzugehen, berichtete der RBB. Doch Bundestag und Bundesrat hätten gerade ein entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2013 entschieden, dass eine Vaterschaft selbst im Verdachtsfall nicht angefochten werden darf, weil das Risiko für die Kinder zu groß ist, staatenlos zu werden. (epd/mig)