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SPD und Grüne klagen gegen Leitkultur-Gesetz

Christlich-abendländische Kultur in Kitas und Leitkultur im Fernsehen. Das wünscht sich die CSU in Bayern und so hat sie es im bayerischen Integrationsgesetz verankert. Jetzt wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob Leitkultur im Gesetz erlaubt ist. Geklagt haben SPD und Grünen.

Mittwoch, 03.05.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.05.2017, 16:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

SPD und Grüne im bayerischen Landtag klagen gegen das Integrationsgesetz des Freistaates. Vor allem der darin verankerte Begriff der „Leitkultur“ sorgt für Kritik. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher, der die Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichte, erklärte am Dienstag: „Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen ist – das geht gar nicht.“ Das umstrittene Integrationsgesetz war im vergangenen Dezember im Landtag angenommen worden.

Die integrationspolitische Sprecherin der ebenfalls klagenden Grünen im Landtag, Margarete Bause, sagte, das Integrationsgesetz kranke inhaltlich „an dem schwammigen Begriff der Leitkultur“. Der Begriff werde nicht hinreichend bestimmt, daher liege ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor.

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Laut SPD, die von dem Verfassungsjuristen Michael Bihler vertreten wird, verstoßen sechs Artikel des Gesetzes gegen die bayerische Verfassung. Das Gesetz formuliere unter anderem eine Verhaltenspflicht, die Leitkultur zu achten, greife damit in den privaten Lebensbereich ein und beschränke die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Menschen.

Christlich-abendländische Kultur in Kitas

Unzulässig sei auch, dass Kinder in Kitas zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur erfahren sollen. Das Gesetz bevormunde damit die Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder. Außerdem sei der Staat zur grundsätzlichen Neutralität gegenüber einzelnen Religionen und Bekenntnissen verpflichtet.

Auch die Vorgabe, dass die bayerischen Rundfunkmedien einen Beitrag zur Vermittlung der Leitkultur leisten sollen, widerspricht nach Auffassung der SPD-Fraktion der Verfassung. Zentraler Bestandteil der Rundfunkfreiheit sei die Auswahl, der Inhalt und die Ausgestaltung der Programme. Wenn die Leitkultur als prägend und verbindlich dargestellt werden solle, verletze das die Meinungspluralität und sei verfassungswidrig. (epd/mig) Aktuell Politik

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