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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

OLG Brandenburg

Acht Monate Haft für Tragen von KZ-Tattoo

Das öffentliche Zeigen eines KZ-Tattoos stellt eine Volksverhetzung dar und ist strafbar. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte einen NPD-Politiker jetzt zu acht Monaten Gefängnis.

Freitag, 21.04.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.04.2017, 17:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ein NPD-Politiker aus Brandenburg muss wegen eines KZ-Tattoos auf dem Rücken für acht Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Brandenburg habe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Neuruppin vom November bestätigt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil und sprach von einem wichtigen Signal.

Das öffentliche Zeigen des KZ-Tattoos über einen Zeitraum von zwei Stunden in einem Erlebnisbad sei eine eindeutige Meinungsäußerung und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, sagte die Gerichtssprecherin. Bei dem Urteil gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung.

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NPD-Politiker sitzt im Kreistag

Der NPD-Politiker Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag des Landkreises Barnim sitzt, hatte im November 2015 in einem Schwimmbad in Oranienburg ein Rücken-Tattoo gezeigt, auf dem die Silhouette eines Konzentrationslagers zu sehen ist und dazu der Schriftzug „Jedem das Seine“. Ein Besucher des Schwimmbades hatte das Tattoo fotografiert und das Bild über die sozialen Netzwerke verbreitet.

Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte Zech daraufhin in erster Instanz im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Tattoo verhöhnt Opfer

In einer Berufungsverhandlung erhöhte das Landgericht Neuruppin im vergangenen November das Strafmaß wegen Volksverhetzung auf acht Monate ohne Bewährung. Mit dem Tattoo billige Zech den Massenmord der Nazis, hieß es zur Begründung. Eine erneute Revision des Urteils wurde vom Oberlandesgericht nun verworfen. Zech selbst hatte vergangenes Jahr angekündigt, das Tattoo überstechen lassen zu wollen.

Mit seinem Auschwitz-Tattoo habe der NPD-Politiker Überlebende des Konzentrations- und Vernichtungslagers und ihre ermordeten Angehörigen herabgewürdigt und verhöhnt, erklärte Exekutiv Vizepräsident Christoph Heubner vom Internationale Auschwitz-Komitee. „Gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind, ein wichtiges Signal“, so Heubner. Dass der Täter eine Gefängnisstrafe verbüßen werde, sei von großer Bedeutung. (epd/mig) Aktuell Panorama

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