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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)

De Maizière

Islamgesetz kaum mit Verfassung vereinbar

Die Debatte um ein Islamgesetz geht weiter. Befürworter verteidigen den Vorschlag. Anders sieht es der für die Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften zuständige Bundesinnenminister. Er hält ein Islamgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Mittwoch, 05.04.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.04.2017, 12:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Forderung einzelner CDU-Politiker nach einem eigenen Gesetz über Regeln für Muslime in Deutschland stößt auf immer größeren Widerstand. Am Dienstag erteilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einem Islamgesetz eine Absage. „Es wäre mit unserer Verfassung wohl kaum vereinbar“, erklärte der Minister. Es sei wichtig, darüber zu diskutieren, dass in Moscheen kein Hass gepredigt werde und bestimmte Moscheen auch vom Verfassungsschutz beobachtet würden. Insoweit teile er das Ziel von Befürwortern eines Islamgesetzes. Er halte es aber für den falschen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Auf Widerstand stoßen die Forderungen auch bei der Integrationsbeauftragten der Unionsfraktion im Bundestag, Cemile Giousouf (CDU). „Der Staat muss alle Religionsgemeinschaften nach den gleichen Kriterien behandeln“, sagte Giousouf. „Deshalb wäre ein Sondergesetz nur für Muslime verfassungswidrig.“ Wenn keine Auslandsfinanzierung von Imamen mehr zugelassen würde, müsste das auch für Kardinäle und Rabbiner gelten, sagte Giousouf. „Das wollen wir nicht.“ Die CDU-Politikerin kritisierte auch die politische Stoßrichtung der Islamgesetz-Befürworter in ihrer Partei. „Gerade mit Blick auf die Türkei diskutieren wir derzeit über emotionale Heimatverbundenheit bei Deutsch-Türken“, sagte sie. „Mit einem solchen Gesetz signalisiert man: Ihr seid eine Sondergruppe.“

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Auch Grüne gegen Islamgesetz

Auch die Grünen erneuerten ihre Ablehnung eines Islamgesetzes. Es sei eine symbolische Debatte, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, am Dienstag in Berlin. Solch ein Gesetz sorge nur für Spaltung, sagte die Oppositionspolitikerin.

Ungeachtet der Kritik auch aus den Reihen der eigenen Partei erneuerten Innenexperten der CDU indes ihre Forderung nach einem Islamgesetz im CDU-Wahlprogramm. „Wegen der nicht zu leugnenden radikalen Tendenzen in Teilen des Islams erwarten die Menschen zu Recht, dass die Union im Wahlprogramm deutlich macht, wo im Bund und in den Ländern Bedarf ist für klare und konsequente staatliche Regelungen im Verhältnis zum Islam“, sagte NRW-Landesgruppenchef Günter Krings (CDU), der Staatssekretär im Bundesinnenministerium ist, der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Es gehe dabei unter anderem um die „volle Transparenz der ausländischen Finanzquellen deutscher Moscheen“ und um den „prinzipiellen Vorrang des deutschen Familienrechts“.

Bundesregierung sieht keinen Anlass

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), stellte sich ebenfalls hinter einen entsprechenden Vorstoß der Präsidiumsmitglieder Jens Spahn und Julia Klöckner. Anders als mit den christlichen Kirchen gebe es keine verbindlichen Regeln für den Islam in Deutschland. Darauf dürfe insbesondere bei Konfliktthemen aber nicht verzichtet werden. Bund und Länder müssten gesetzliche Regeln nutzen, damit sich die Religionsgemeinschaft widerspruchsfrei in die Verfassungsordnung einfüge.

Spahn hatte sich für ein Islamgesetz ausgesprochen, das unter anderem Regeln für die Ausbildung von Imamen enthalten soll. Einige Parteivertreter, darunter Partei-Vize Klöckner, stellten sich hinter die Forderung. Andere prominente Christdemokraten wie NRW-Parteichef Armin Laschet äußerten sich skeptisch. Ablehnung kam ebenfalls aus der SPD und von den Grünen. Die Bundesregierung stellte bereits am Montag klar, dass sie keinen Anlass für ein eigenes Islamgesetz sehe.

Kein Gesetz für Kirchen und Juden

Für die Kirchen oder die jüdische Gemeinschaft in Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz. Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften, etwa beim Religionsunterricht oder bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen, sind in Staatsverträgen geregelt. Solche Regelungen gibt es in wenigen Bundesländern auch mit muslimischen Verbänden. Daneben gibt es aufgrund der unterschiedlichen Organisationsform der islamischen Gemeinschaften andere Regelungen, um beispielsweise islamischen Religionsunterricht an Schulen und Lehrstühle für islamische Theologie an deutschen Universitäten zu ermöglichen. Aktuell Politik

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  1. Bernd M sagt:

    Persönlich bin ich der Meinung, dass wir dieses Thema zu schnell wieder wegdiskutieren, obwohl die Tendenz zu abgrenzenden Predigten ja offensichtlich scheint. Manchmal habe ich den Eindruck, wir wollen unseren Rechtsstaat gar nicht verteidigen.