Kein Verbot in der Schule

Staatsrechtler fordert Änderungen am Berliner Neutralitätsgesetz

Nach dem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes fordert der Staatsrechtler Pestalozza eine Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes. Er plädiert dafür, im Schulbereich auf ein Verbot religiöser Symbole künftig zu verzichten.

Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza hat sich nach dem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes für eine Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Nötig sei eine Novellierung, die wenigstens die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt, sagte Pestalozza am Freitag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst. Das Beste wäre allerdings die Abschaffung eines Verbotes religiöser Symbole in Schulen. Dazu werde es aber wohl nicht kommen, betonte der Juraprofessor an der Freien Universität.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag in zweiter Instanz einer wegen ihres Kopftuches abgewiesenen muslimischen Lehramtsbewerberin wegen Benachteiligung eine Entschädigung zugesprochen. Die Bewerbung der jungen Frau als Grundschullehrerin war im Frühjahr 2015 vom Land mit Verweis auf ihre religiöse Kopfbedeckung abgelehnt worden.

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Verbot nur bei konkreter Gefährdung

Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuches, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz unter anderem für den allgemeinen Schuldienst festgeschrieben ist, nicht zulässig sei. Dabei verwies es auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verbot nur durch eine konkrete Gefährdung etwa des Schulfriedens begründet werden kann. Die für den öffentlichen Dienst zuständige Berliner Innenverwaltung hatte in einer ersten Reaktion auf das Urteil eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes abgelehnt.

Pestalozza betonte, wenn Berlin das Neutralitätsgebot des Staates anders regeln wolle als vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, laufe es Gefahr, „das bei nächster Gelegenheit das Gesetz aufgehoben wird“. Er empfehle deshalb, „die verfassungskonforme Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Januar 2015 zu übernehmen“.

Allerdings verlagere die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts das Problem nur auf die einzelnen Betroffenen wie Eltern, Lehrer und Schulaufsicht, unterstrich der Staats- und Verwaltungsrechtler. „Die müssen dann damit fertig werden und klären, ist der Frieden denn wirklich ernsthaft gestört.“ Dies sei aber „nur ganz schwierig zu beantworten“. Zudem sei weiter unklar, wie im konkreten Fall des gestörten Schulfriedens das Problem dann gelöst werde.

Kein Verbot religiöser Symbole in der Schule

Pestalozza plädiert deshalb dafür, im Schulbereich auf ein Verbot religiöser Symbole künftig zu verzichten: „Neutralität kann auch bedeuten, dass ich alles zulasse. Das fände ich das Beste.“

Für den Gesetzgeber hieße dies, die „Enthaltsamkeit religiöser Symbole“ im Bereich Polizei, Strafvollzug oder richterlicher Gewalt nicht völlig aufzugeben, aber ausdrücklich in das Gesetz hineinzuschreiben, „dass es für den Schulbereich nicht gilt“. Das Berliner Neutralitätsgesetz aus dem Jahr 2005 sieht bereits Ausnahmen vom Verbot religiöser Symbole oder Kleidungsstücke für Berufs- und andere Schulen besonderer Prägung vor. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen. (epd/mig)