Das Land Niedersachsen will die NPD von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Das Kabinett hat am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche ein vom Bundesrat angestrengtes Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, mit dem Antrag würden schnellstmöglich die Vorgaben der Karlsruher Richter aufgegriffen. Niedersachsen wolle dafür sorgen, dass die Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien aus Steuermitteln soweit irgend möglich eingeschränkt wird. Solche Parteien dürften nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden.
Konkret soll der Bundestag den Artikel 21 des Grundgesetzes ergänzen, hieß es. Danach sollen Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden. Auch eine entsprechende Änderung im Parteiengesetz ist vorgesehen. Außerdem soll das Einkommensteuergesetz angepasst werden. Parteien, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung aussprechen, sollen nicht mehr in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommen können. (epd/mig)