Kein Verbot

NPD-Urteil reiht sich nahtlos ein in die bisherige NSU-Aufarbeitung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren setzt der bisherigen NSU-„Aufarbeitung“ die Krone auf. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die Zeit vor oder die Zeit nach Bekanntwerden des NSU die skandalösere ist.

Können Sie sich überhaupt noch daran erinnern, warum ein zweites NPD-Verbotsverfahren angestrengt wurde? Auslöser war der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU). Nachdem im November 2011 bekannt wurde, dass eine brutale Mordserie, Bombenanschläge sowie zahlreiche Raubüberfälle auf das Konto des NSU ging, war die öffentliche Empörung groß. Wie konnte es sein, dass Rechtsextremisten im Untergrund über ein Jahrzehnt mordend und bombend eine breite Blutspur quer durch die Republik ziehen konnten?

Heute wissen wir, es war mindestens ein Totalversagen der deutschen Sicherheitsbehörden. Die Geheimdienste und die Polizei haben im Grunde alles unterlassen, was zur Verhaftung der Flüchtigen hätte führen können. Der Thüringer Untersuchungsausschuss spricht in seinem Abschlussbericht vom „Verdacht gezielter Sabotage“.

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Entsprechend groß waren die Forderungen nach institutionellen und politischen Konsequenzen: lückenlose Aufklärung, Rücktrittsforderungen, Schließung des Verfassungsschutzes oder zumindest ein radikaler Neustart sowie ein zweites NPD-Verbotsverfahren nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger NPD-Funktionär Verbindungen zum NSU hatte. Nach monatelangen Diskussionen, die die NSU-Debatte in den Schatten gestellt haben, beschloss der Bundesrat im Dezember 2012 mit großer Mehrheit, ein NPD-Verbotsverfahren zu beantragen.

Jetzt habend die Karlsruher Richter entschieden: Die NPD wird nicht verboten. Ja, die Partei sei verfassungsfeindlich, aber bedeutungslos, um gefährlich zu sein. Diese Entscheidung fügt sich nahtlos ein in das bisherige Bild, das eine ernsthafte Aufarbeitung der ausländerfeindlich motivierten Morde vorgaukelt.

Kein Skandal – vor und nach dem Bekanntwerden des NSU – hat bisher auch nur eine einzige nennenswerte Veränderung bewirkt: die Aktenvernichtungen nicht, die Untersuchungsausschüsse nicht, die dubiosen Selbstmorde oder die plötzlichen Todesfälle von wichtigen NSU-Zeugen nicht, die endlosen V-Mann-Skandale nicht, die plötzlichen Erinnerungslücken von Geheimdienstmitarbeitern nicht, das Versprechen der Bundeskanzlerin nach lückenloser Aufklärung nicht, der NSU-Prozess nicht, die Aktenzurückhaltungen und die Aktenschwärzungen nicht und auch das NPD-Verbotsverfahren nicht.

Nach mehr als fünf Jahren nach Bekanntwerden des NSU stehen wir also mit leeren Händen da. Nicht nur das, wir haben es in dieser Zeit auch geschafft, die Aufmerksamkeit vom eigentlichen NSU-Skandal auf diesen Nebenkriegsschauplatz zu lenken. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die Zeit vor oder die Zeit nach Bekanntwerden des NSU die skandalösere ist.

Im Ergebnis wird die Bundesrepublik den größten Sicherheitsskandal ihrer Nachkriegsgeschichte in die Akten legen können, ohne eine einzige Konsequenz gezogen oder eine Änderung bewirkt zu haben. Und wenn etwas getan wurde, dann zugunsten der Sicherheitsbehörden: Das, was die Geheimdienste vor dem Bekanntwerden des NSU „versehentlich“ illegal fabriziert haben, dürfen sie fortan kraft Gesetzes tun.

Und bei der NPD knallen die Korken.

Schlimmer hätte man es wohl kaum machen können. Ein großer Dank an alle Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz bis hierhin!