Gesetzesentwurf

Kabinett beschließt Burka-Verbot für Beamte

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für ein Burka-Verbot beschlossen. Danach dürfen Beamte und Soldaten ihr Gesicht nicht verhüllen. Offen ist, wie viele Personen das Gesetz treffen wird.

Gemeinsam mit dem lang geplanten Sicherheitspaket hat das Bundeskabinett am Mittwoch das Gesetz für ein Burka-Verbot im Beamtenrecht auf den Weg gebracht. Wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte, soll Beamten und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten „mit unmittelbarem Dienstbezug“ eine Verhüllung des Gesichts verboten werden. Die Regelung zielt auf die muslimische Vollverschleierung in Form von Burka oder Nikab.

Ausnahmen seien nur aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen möglich, hieß es weiter. Außerdem soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist.

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„Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Hierfür sei der beschlossene Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch entscheiden muss, ein wichtiger Beitrag.

Kritiker werfen Regierung Scheindebatte vor

Auf die Frage, wie viele Beamten und Soldaten von der Neuregelung betroffen sein werden, teilte das Bundesinnenministerium dem MiGAZIN mit, dass dazu keine amtlichen Statistiken geführt werden. Unabhängig davon liege der Regelungsbedarf „nicht in einer bestimmten Größenordnung, sondern in einer grundsätzlichen Wertentscheidung begründet“.

Kritiker des Verbots sprechen von einer Scheindebatte. In Deutschland lebten ohnehin nur ganz wenige Burkaträgerinnen. Beamten und Soldaten, die ein Burka tragen, gebe es keine.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt beim CDU-Parteitag für ein Verbot der Vollverschleierung in ausgewählten Bereichen ausgesprochen. Für das Untersagen der Burka in anderen Teilen des öffentlichen Lebens, etwa Schulen und Universitäten, seien die Länder zuständig. (epd/mig)