Verwaltungsgericht Düsseldorf

Abschiebung in Bulgarien anerkannter Flüchtlinge zulässig

Ein Asylbewerber, der in Bulgarien bereits als Flüchtling anerkannt ist, kann dorthin abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, dürfen nach einem Gerichtsurteil dorthin zurückgeschickt werden. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage eines syrischen Ehepaares gegen eine drohende Abschiebung in das EU-Land Bulgarien ab (AZ: 12 K 5984/16.A).

Der 40-jährige Syrer und seine 30 Jahre alte Ehefrau waren den Angaben zufolge im Oktober 2014 aus dem Bürgerkriegsland geflohen und zunächst nach Bulgarien eingereist. Dort erhielten sie Flüchtlingsschutz. Im Januar 2015 kamen sie nach Deutschland. Ein Jahr später stellten sie einen Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im April ab, da Bulgarien den syrischen Staatsangehörigen bereits Flüchtlingsschutz gewährt habe. Es fordert das Ehepaar zur Ausreise auf und drohte die Abschiebung nach Bulgarien an.

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Die Klage der Asylbewerber dagegen blieb erfolglos. Ihnen drohe in Bulgarien keine unmenschliche Behandlung, führten die Richter aus. Als anerkannte Flüchtlinge hätten sie zudem wie bulgarische Staatsbürger Anspruch auf Sozialhilfe und Zugang zum Gesundheitssystem. Es sei zwar schwierig, eine Wohnung und einen Arbeitsplatz zu finden, den gesunden und erwerbsfähigen Klägern sei es aber zumutbar, durch Eigeninitiative selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich. (epd/mig)