Verwaltungsgericht Koblenz

Islamistische Facebook-Beiträge verhindern Polizei-Karriere

Wer „islamistische“ Beiträge auf Facebook verbreitet, darf keine Ausbildung bei der Polizei machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Bewerber habe sich verfassungswidrige Aussagen zueigen gemacht.

Wer eine Ausbildung bei der Bundespolizei machen will, darf sich nicht mit „islamistischen“ Beiträgen bei Facebook betätigen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag eines jungen Mannes zurück, dessen Einstellung wegen fragwürdiger Internet-Aktivitäten abgelehnt worden war (AZ: 2 L 1159/16.KO). Der Bewerber habe unter anderem ein Video unter seinem Profil eingestellt, in dem es geheißen habe, nicht zu beten sei eine größere Sünde als einen Menschen zu töten.

Außerdem habe er ohne inhaltliche Distanzierung weitere Dokumente „islamistischen Inhalts“ über Facebook weiterverbreitet, darunter einen Text zur Verschleierung von Mädchen. Mit dem Einstellen im eigenen Internet-Profil habe der Mann sich verfassungswidrige Aussagen zueigen gemacht. Dies lasse ihn für die Aufnahme in den Beamtendienst als ungeeignet erscheinen.

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„Eine erkennbare Distanz zu islamistischem Gedankengut, dessen ideologische Inhalte mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind, ist von jedem Beamten und von den Bewerbern um Beamtenstellen zu verlangen“, heißt es in der Entscheidung der Koblenzer Richter, gegen die noch eine Beschwerde vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht möglich ist. Bei einem Anwärter auf den Beamtenstatus müsse feststehen, „dass er sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und für deren Erhaltung eintritt“. (epd/mig)