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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Landgericht erhöht Strafmaß

Neonazi wegen KZ-Tattoo zu Haft ohne Bewährung verurteilt

Das Landgericht Neuruppin schickt einen 28-jährigen NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung für acht Monate ins Gefängnis. Der Mann hatte eine KZ-Tätowierung in einem öffentlichen Schwimmbad gezeigt.

Dienstag, 08.11.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 08.11.2016, 23:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines KZ-Tattoos zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin verurteilte den 28-jährigen Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, am Montag wegen Volksverhetzung, weil er seine Tätowierungen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Damit erhöhte das Landgericht das Strafmaß der ersten Instanz um zwei Monate und folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (AZ: 14 Ns 356 Js 34867/15)

Es bestehe kein Zweifel daran, was der Angeklagte mit seinen Tätowierungen zum Ausdruck bringen wolle, sagte der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow bei der Urteilsverkündung. Die Haftstrafe könne trotz einer „schwach positiven Sozialprognose“ nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil auch mögliche Nachahmereffekte für potenzielle weitere Täter berücksichtigt werden müssten. Eine Bewährungsstrafe könnte zudem in der Bevölkerung als mögliches „Zurückweichen vor dem Rechtsradikalismus“ verstanden werden.

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Zwei Stunden im Schwimmbad

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NPD-Funktionär Zech, der sich von dem rechtsextremen Szene-Anwalt Wolfram Nahrath vor Gericht vertreten ließ, hat nun eine Woche Zeit, Revision zu beantragen und das Urteil des Landgerichts vom brandenburgischen Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.

Zech hatte im November 2015 im Spaßbad Oranienburg rund zwei Stunden lang sein KZ-Tattoo zur Schau gestellt. Nachdem sich ein Mann darüber beschwerte, forderten ihn Bademeister schließlich dazu auf, die Tätowierungen zu verdecken oder das Bad zu verlassen. Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech in der ersten Instanz im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen gingen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Berufung.

Neonazi mehrfach vorbestraft

Staatsanwalt Torsten Lowitsch hatte im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Vor dem Landgericht forderte Lowitsch am Montag nur noch acht Monate Haft ohne Bewährung, weil Zech nach Angaben seines Verteidigers damit begonnen hat, den Gebäudeteil des Tattoos übertätowieren zu lassen. Dafür seien noch zwei weitere Tätowiertermine erforderlich, sagte Nahrath. Als Beleg für die Übertätowierung wurden nur elektronische Aufnahmen vorgelegt.

Die Tattoos, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts die stilisierte Silhouette des Eingangstors des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des KZ Buchenwald zeigen, trägt Zech auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds. Der gebürtige Sachse aus Löbau in der Oberlausitz ist bereits wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein vorbestraft und wurde dafür zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt.

Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Haftstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. (epd/mig) Aktuell Recht

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