Grundgesetz, Verfassung, GG, Grundordnung, Bundeskanzleramt
Das Grundgesetz vor dem Bundeskanzleramt © Mehr Demokratie @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Replik

Offen verfassungswidrig

Cem Özdemir und Ahmad Mansour beschreiben in der FAZ die Bedingungen einer "zumutbaren Integration". Darin offenbaren sie, auf welchem gefährlichen verfassungsrechtlichen Holzweg sie unterwegs sind. Eine Replik von Murat Kayman

Von Donnerstag, 01.09.2016, 9:34 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 04.09.2016, 13:03 Uhr Lesedauer: 13 Minuten  |  

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beschreiben Cem Özdemir und Ahmad Mansour in einem gemeinsamen Gastbeitrag vom 28.08.2016 die Bedingungen einer „zumutbaren Integration“. Sie offenbaren damit auf exemplarische Weise die immer unzumutbareren gedanklichen Verirrungen des gegenwärtigen „islamkritischen Diskurses“. Die Nachhaltigkeit dieser Aberrationen und ihre kontinuierliche Verbreitung durch populäre Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung zwingt jeden Verfassungspatrioten, jeden Bürger mit Herzblut für unser Grundgesetz zum deutlichen und lauten Widerspruch.

Denn am Beispiel dieses Gastbeitrages wird immer drastischer sichtbar, auf welchem gefährlichen verfassungsrechtlichen Holzweg führende Politiker unseres Landes unterwegs sind und wie offen mittlerweile auch in den sogenannten Leitmedien die Aufforderung zum Verfassungsbruch und die Relativierung unseres Grundgesetzes artikuliert werden können – ohne dass es jemandem auffällt.

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Merkwürdige Koalition

Dass in diesem Gastbeitrag ein Autorenduo auftritt und seine gedankliche Koalition erkennbar werden lässt, muss in allen Bedeutungsebenen wahrgenommen werden. Wiederholt ist aufgezeigt worden, dass Ahmad Mansour, in seiner Funktion als Programmdirektor der European Foundation for Democracy (EFD) mit ihren auch ausländischen Verbindungen und Unterstützern, in antimuslimische und islamfeindliche Netzwerke verstrickt ist. Das Muslimische Forum Deutschland (MFD), dessen Sprecher Mansour ist, kann vor diesem Hintergrund wohl als Ableger oder „verlängerter Arm“ jener ausländischen antimuslimischen Netzwerke in Deutschland verstanden werden.

Dieser Hintergrund ist nicht verborgen, er ist kein Geheimwissen. Jeder, der sich die Mühe einer halbwegs aufmerksamen Internetrecherche macht, kann diese Verbindungslinien nachverfolgen. Somit erscheint die Rolle Özdemirs als Co-Autor des Gastbeitrages als zumindest grob fahrlässige Unterstützung dieser antimuslimischen Netzwerke – wenn sie denn nicht vorsätzlich erfolgt. Dies zu wissen, ist von großer Bedeutung für die inhaltliche Analyse des Gastbeitrages.

Denn die gedanklichen Ausführungen Özdemirs und Mansours stellen sich bei näherer Betrachtung als Mimikry, als eklatant verfassungswidrige Grundhaltung im Tarnkleid des Plädoyers für unser Grundgesetz dar. Oder wie Adorno es formuliert: „Nur am Widerspruch zwischen dem, was etwas zu sein beansprucht, und dem, was es wirklich ist, lässt sich das Wesen einer Sache erkennen.“

Formal wie ethisch ist der Widerspruch, der sich in diesem Gastbeitrag offenbart – und der bereits in der Grundkonstellation der Autorenschaft und der Rolle Mansours im antimuslimischen Diskurs angelegt ist – eine Bankrotterklärung für die vielbeschworene Wertegemeinschaft, auf die sich beide Autoren ja explizit beziehen. Nur verstanden haben sie diese offenkundig nicht.

Antimuslimische Narrative

Wen meinen beide Autoren, wenn sie die Frage stellen: „Doch wenn man dieses Land verachtet oder für moralisch minderwertig hält: Warum sollte man dann hier leben wollen?“ Dieser Satz wirkt nur im ersten Moment gedanklich deplatziert im Kontext des Gastbeitrages, der ja vermeintlich von Integration und Dazugehörigkeit erzählen will. In ihm offenbart sich aber das Spiel mit den Ausschaffungsphantasien, die sich auch in den rechtspopulistischen Exzessen unserer südlichen Nachbarn, in der Schweiz und Österreich, ihren Weg in die Mitte der Gesellschaft und der politischen Landschaft gebahnt haben.

Sie sind die gedankliche Fortsetzung der „Das Boot ist voll“-Rhetorik der 90er Jahre – welch makabre Metapher angesichts der tatsächlich überfüllten Flüchtlingsboote, die im Mittelmeer versinken. Sie sind die Folge einer Rhetorik, die vehement die „Nichtdazugehörigkeit“ einer Religion betont. Die angeblich feine Differenzierung, dass der Islam nicht, aber die Muslime sehr wohl zu Deutschland gehörten, ist in Wirklichkeit eben keine. Sie ist nur die rechtspopulistische „Taqiyya“, die pseudo-intellektuelle Verstellung des segregierenden Geistes, der Andersdenkenden „nahelegt“, doch das Land zu verlassen, wenn es einem hier nicht passt. Dieser Geist taucht dann auch in diesem Gastbeitrag wieder auf und ist nichts anderes, als das nach rechts augenzwinkernde Spiel mit dem Gedanken der Deportation (siehe auch die Forderung nach „Ent-Islamisierung“ in den Niederlanden) – nur ungeschickt verhüllt in der Burka des Vorwurfs der Undankbarkeit.

Konditionierung auf Ausgrenzung islamischer Religionsgemeinschaften

Ähnlich das rhetorische Spiel mit anderen Narrativen der antimuslimischen, rechtspopulistischen Szene: Die Autoren formulieren ausdrücklich, man müsse das „Übel an der Wurzel packen“. Dieses Übel soll die „islamische Radikalisierung“ sein – nicht etwa islamistische oder extremistische Radikalisierung. Denn diese Unterscheidung gibt es in der antimuslimischen Szene nicht. Die Wurzel allen Übels ist immer und stets der Islam selbst.

So verwundert es auch nicht, dass im Anschluss gleich die islamischen Religionsgemeinschaften als „Teil des Problems“ beschrieben werden, so dass der Leser nur noch die Assoziation von „islamische Radikalisierung“ zu „islamische Verbände“ als „Teil des Problems“ ablaufen muss. Fertig ist die Konditionierung auf Ablehnung, auf Distanz, auf Ausgrenzung islamischer Religionsgemeinschaften.

Man muss wissen, dass genau dieser Effekt bei der Arbeit antimuslimischer Netzwerke bezweckt wird. Nur so können die „islamkritisch“ sublimierten Botschaften in Mansours Texten decodiert werden – und der Bundesvorsitzende der Grünen macht sich diese Methoden und diese Inhalte nun öffentlich, auf der Bühne der FAZ, zu eigen. Wie solche Methoden und Inhalte noch zum Postulat „Freiheit ist unser höchstes Gut“ und dem Appell zum „zivilisierten Umgang“ mit Konflikten passen sollen, bleibt das Geheimnis der Autoren. Und eine Distanzierung von solchen Methoden bleiben das MFD und sein Initiativkreis weiterhin schuldig. Aktuell Meinung

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  1. Josef Clemens Artzdorf sagt:

    Der wortreiche Versuch eines Muslim zwei anderen Muslimen Verfassungsbruch nachzuweisen, ist für Nichtmuslime, insbesondere für solche, die nicht Zeit und Gelegenheit haben sich intensiver mit der Problematik zu befassen, recht schwierig zu verstehen. Obwohl die Argumentation Murat Kaymans zunächst einmal nachvollziehbar ist. Das Grundgesetz ist in der Tat kein Religionsersatz, und seine Auslegung zu hinterfragen ist in einem freien Land keineswegs ein Sakrileg. Doch vermag ich auch in den Ausführungen Özdemirs und Mansours nur schwer grundgesetzwidrige Aussagen zu entdecken. Das mag nun daran liegen, dass eine Verfassungssicht, nach der die Grundgesetzgestalter vorwiegend einen Schutzschild der Bürger gegen den Staat intendierten, nicht die meinige ist. Das ist das Grundgesetz gewiss auch, allerdings ist es schon auch ein Postulat für ein menschenrechtskonformes Gemeinwesen, dass bei seinen Bürgern die Beachtung der westlichen zivilisatorischen Errungenschaften und der Grundsätze demokratischer Willensbildung einfordert. Es hat also keineswegs nur Schutz- sondern ebenso Gestaltungscharakter. Und auf diesen legen Özdemir und Mansour ihr besonderes Augenmerk.
    Mir ist auch nicht recht ersichtlich wo die beiden Autoren den Islam generell in Gegensatz zur Verfassung bringen sollen. Sie fordern lediglich eine Orientierung an verfassungsrechtlichen Grundsätzen, wenn sich durch die religiösen Lehren konkrete Gegensätze ergeben könnten. Ebenso wie z.B.Katholiken die staatliche Gesetzgebung zu akzeptieren haben, wo die Lehre ihrer Kirche das Gegenteil davon einfordert.
    Hilfreich wäre auch gewesen, wenn der Autor ein wenig mehr versucht hätte, die Motivation hinter dem Artikel Özdemirs und Mansours zu erforschen. Was sollten sie als Muslime mit Migrationshintergrund für ein Interesse daran haben, die Verfassung gegen den Islam zu instrumentalisieren? Das erschließt sich mir nicht wirklich. In dem Zusammenhang hätte mich auch interessiert, was Kayman zu Interpretationen eines Bassam Tibi oder eines Navid Kermani im Kontext der Veröffentlichung Özdemirs und Mansours zu sagen gehabt hätte. Ich glaube zu erkennen, dass die Aussagen des Politikwissenschaftlers und des Schriftstellers, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten, jedoch ähnlicher Intention, die Nichtreformfähigkeit des Islam gegenüber liberalen Gesellschaftsordnungen beklagen, bei den Überlegungen der FAZ-Autoren eine Rolle gespielt haben könnten.
    Eines allerdings scheint mir auch deutlich zu werden. Die Replik Kaymans offenbart wieder einmal den Versuch von DITIB den Mainstream der Sicht von Muslimen auf die bundesdeutsche Verfassungswirklichkeit nach seinen Gesichtspunkten zu prägen. Eine von türkischen Staat finanzierte und geprägte Religionsinstitution allerdings, sollte unter den derzeitigen Umständen mit Bezichtigungen des Verfassungsbruchs höchst sparsam umgehen.