Flüchtlinge

Geduldiges Warten auf den Familiennachzug

Syrische Flüchtlinge, die ihre Familie nach Deutschland nachholen wollen, brauchen starke Nerven. Denn die Angehörigen müssen monatelang auf Termine bei den deutschen Botschaften warten, wo über die Anträge entschieden wird.

Von Sophie Elmenthaler Freitag, 19.08.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.08.2016, 17:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Es ist keine sehr große Gruppe von Menschen, die sich vor dem Auswärtigen Amt auf dem Werderschen Markt in Berlin versammelt hat. Rund 60 Leute mit Transparenten und Fotos, umgeben von Baustellen- und Straßenlärm. Dabei könnten die Gründe ihrer Kundgebung kaum dramatischer sein. Die syrischen Flüchtlinge fordern, dass ihre Familienzusammenführung schneller vonstattengeht.

Sie warten darauf, ihre Angehörigen aus dem Kriegsgebiet nachholen zu können. Denn wer Asyl bekommen hat, ist berechtigt, innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Ist der Antrag eingegangen, müssen sich die Angehörigen bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land melden, um ihre Identität zu bestätigen. Derzeit müssen viele aber so lange auf Termine warten, dass fraglich ist, ob sie die Wartezeit überleben, rügen Kritiker.

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„16 Monate wird es dauern, bis meine Familie zu ihrem Termin bei der Botschaft in Beirut kann“, erzählt Faraj Al Saleh aus der syrischen Stadt Daraa. Er ist um die 40, spricht mit einem Foto seiner zwei Kinder in den Händen zu den Anwesenden übers Mikrofon: „Dann müssen wir nochmal sechs Monate warten.“ Al Saleh kämpft mit den Tränen. „Ich bin seit acht Monaten hier. Wie soll ich mich in die deutsche Gesellschaft integrieren, wenn ich meine Familie zweieinhalb Jahre nicht sehen kann?“ Die umstehenden applaudieren solidarisch. So wie ihm geht es den meisten hier.

Die offiziellen Zahlen belegen die Misere: Mitte Mai 2016 seien bei den Auslandsvertretungen in der Türkei, im Libanon, Jordanien, Ägypten und Griechenland insgesamt noch rund 13.000 Verfahren zum Familiennachzug nicht entschieden gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So kam allein die deutsche Botschaft in Beirut auf 5.650 offene Verfahren, beim Generalkonsulat in Istanbul waren es 4.400. Meistgenannter Grund: Fehlende Papiere.

Die Bundesregierung bemühe sich um erweiterte Kapazitäten in den Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Anträgen zum Familiennachzug. Dabei würden auch erleichterte Verfahren geprüft, hieß es. Um die Ämter nicht zusätzlich zu belasten, habe die Internationale Organisation für Migration zudem Familienunterstützungszentren in verschiedenen Städten eröffnet, wo Angehörige vor dem Termin wichtige Fragen klären könnten.

Die Organisation Pro Asyl fordert schon seit längerem, das Personal in den Botschaften aufzustocken. Seit die deutsche Botschaft in Damaskus den Betrieb eingestellt habe, sei die Lage in den zuständigen Nachbarländern wie Libanon, Jordanien oder der Türkei geradezu dramatisch. „Viele schaffen es nicht einmal ins Verfahren,“ sagt Maximilian Pichel von Pro Asyl.

„Meine Tochter wartet seit Monaten auf einen Termin in Beirut”, sagt Fadi Kardouh. Er stammt aus dem Großraum Damaskus, in seinem Wohnort wüte der IS. Die Kardouhs sind Christen, die verbliebenen Familienmitglieder fürchten täglich um ihr Leben.

Fadi Kardouh hat nach eigener Aussage alles versucht, um das Verfahren zu beschleunigen. So hat er sich von seiner katholischen Heimatgemeinde seine Familienverhältnisse bestätigen lassen. Das sei wie ein offizielles Dokument, denn in Syrien sei für die Personalakten von Christen die Kirche zuständig, sagt er – und hält die übersetzte Bestätigung in den Händen. Geholfen habe es allerdings nicht.

Kardouh und seine Mitstreiter können froh sein, überhaupt die Möglichkeit des Familiennachzugs zu haben. Seit Inkrafttreten des Asylpakets II im März ist der Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis April 2018 ausgesetzt.

Subsidiären Schutzstatus erhält, wer zwar keine individuelle, persönliche Verfolgung nachweisen kann, aber zum Beispiel aufgrund von Krieg oder Katastrophen schutzbedürftig ist. Die Regelung ermöglichte vielen Syrern ab November 2014 über schriftliche Verfahren ohne Anhörung schneller Schutz in Deutschland zu bekommen. Wer vor dem 1. Januar 2016 eingereist ist, kann auch mit subsidiärem Schutzstatus Familiennachzug beantragen. Für alle anderen sieht es schlecht aus. (epd/mig) Gesellschaft Leitartikel

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